Entscheidungsstichwort (Thema)
"Auslegung und Gültigkeit des Art 4 Abs 4 EWGV 1408/71 und Auslegung der Art 48 und 51 des Vertrages - Sondersysteme für Beamte - Von einem griechischen Arzt in einem deutschen Krankenhaus ausgeübte Tätigkeit"
Leitsatz (redaktionell)
1. Der Begriff "Beamter" in Art 4 Abs 4 EWGV 1408/71 in der durch die EWGV 2001/83 des Rates vom 2.6.1983 geänderten und aktualisierten Fassung bezieht sich nicht nur auf die Beamten, für die die Ausnahmeregelung des Art 48 Abs 4 des Vertrages gemäß der Auslegung durch den Gerichtshof gilt, sondern auf alle in einer öffentlichen Verwaltung beschäftigten Beamten und ihnen Gleichgestellte.
2. Für die Qualifizierung als "Sondersystem" iS von Art 4 Abs 4 EWGV 1408/71 genügt es, daß sich das betreffende System der sozialen Sicherheit von dem allgemeinen System der sozialen Sicherheit unterscheidet, das auf die Arbeitnehmer des Mitgliedstaats anwendbar ist, zu dem es gehört, und daß es für alle Beamten oder für bestimmte Beamtengruppen unmittelbar gilt oder auf ein in diesem Mitgliedstaat bereits bestehendes System der sozialen Sicherheit für Beamte verweist, ohne daß dabei andere Gesichtspunkte zu berücksichtigen wären.
3. Die Art 48 und 51 EG-Vertrag sind dahin auszulegen, daß sie der Nichtberücksichtigung von Beschäftigungszeiten für die Begründung des Rentenanspruchs entgegenstehen, die jemand, der - wie ein festangestellter Arzt des IKA - einem Sondersystem für Beamte und ihnen Gleichgestellte unterliegt, in öffentlichen Krankenhäusern eines anderen Mitgliedstaats zurückgelegt hat, während die nationalen Rechtsvorschriften eine Berücksichtigung derartiger Zeiten zulassen, wenn sie in entsprechenden Einrichtungen im Inland zurückgelegt worden sind.
Normenkette
EGVtr Art. 48 Abs. 4, Art. 51; EWGVtr Art. 4 Abs. 4; EWGV 1408/71 Art. 4 Abs. 4
Beteiligte
Idryma Koinonikon Asfaliseon (IKA) |
Fundstellen
Haufe-Index 541183 |
ZBR 1996, 152 (Leitsatz) |
ABl.EG 1996, Nr. C 31/2-3 (Leitsatz und Gründe) |
Bibliothek, BSG |
EuGHE I 1995, 4033-4068 (Leitsatz und Gründe) |
EuroAS 1995, 205 (Gründe) |
EuroAS 1996, 14-16 (Gründe) |
EzAR, 831 Nr. 24 (Leitsatz und Gründe) |
SGb 1996, 272-273 (Leitsatz) |
Schütz BeamtR, ES/G III 2 Art. 4 Nr. 1 (Leitsatz) |
SozR 3-6030, Art. 51 Nr. 13 (Leitsatz) |
SozR 3-6050, Art. 4 Nr. 7 (Leitsatz 1-3 und Gründe) |
ZAR 1996, 42 (Leitsatz) |
www.judicialis.de 1995 |