Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorlage zur Vorabentscheidung. Umwelt. Abfälle. Chemisch behandeltes pflanzliches Altöl. Ende der Abfalleigenschaft. Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen. Nationale Genehmigungs-, Zertifizierungs- und Zulassungsverfahren, die auf Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen angewandt werden. Verwendung eines flüssigen Biobrennstoffs als Energiequelle einer Stromerzeugungsanlage
Normenkette
Richtlinie 2008/98/EG Art. 6 Abs. 1, 4; Richtlinie 2009/28/EG Art. 13
Beteiligte
Prato Nevoso Termo Energy |
Prato Nevoso Termo Energy Srl |
Tenor
Art. 6 Abs. 1 und 4 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien und Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG in der durch die Richtlinie (EU) 2015/1513 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 geänderten Fassung sind in der Zusammenschau dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung, auf deren Grundlage ein Antrag auf Genehmigung, als Energiequelle einer Luftschadstoffe ausstoßenden Stromerzeugungsanlage Methan durch eine Substanz wie die im Ausgangsverfahren fragliche zu ersetzen, die durch chemische Behandlung pflanzlichen Altöls gewonnen wird, mit der Begründung abgelehnt werden muss, dass diese Substanz nicht in der Liste der Kategorien von hierfür zugelassenen Brennstoffen aus Biomasse aufgeführt ist und diese Liste nur durch einen innerstaatlichen Rechtsakt mit allgemeiner Geltung geändert werden kann, dessen Rechtsetzungsverfahren nicht mit dem Verwaltungsverfahren zur Genehmigung der Verwendung einer aus Biomasse gewonnenen Substanz als Brennstoff koordiniert ist, nicht entgegenstehen, wenn der Mitgliedstaat, ohne einen offensichtlichen Beurteilungsfehler zu begehen, es für nicht erwiesen halten konnte, dass die Verwendung dieses Pflanzenöls unter solchen Umständen den in Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2008/98 vorgesehenen Voraussetzungen genügt und insbesondere frei von jeder möglichen schädlichen Auswirkung auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit ist. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, zu prüfen, ob dies im Ausgangsverfahren der Fall ist.
Tatbestand
In der Rechtssache
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Tribunale amministrativo regionale per il Piemonte (Verwaltungsgericht für die Region Piemont, Italien) mit Entscheidung vom 14. Februar 2018, beim Gerichtshof eingegangen am 26. März 2018, in dem Verfahren
Prato Nevoso Termo Energy Srl
gegen
Provincia di Cuneo,
ARPA Piemonte,
Beteiligte:
Comune di Frabosa Sottana,
erlässt
DER GERICHTSHOF (Zweite Kammer)
unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten A. Arabadjiev (Berichterstatter), der Vizepräsidentin des Gerichtshofs R. Silva de Lapuerta in Wahrnehmung der Aufgaben eines Richters der Zweiten Kammer sowie des Richters C. Vajda,
Generalanwalt: H. Saugmandsgaard Øe,
Kanzler: R. Schiano, Verwaltungsrat,
aufgrund des schriftlichen Verfahrens und auf die mündliche Verhandlung vom 13. Februar 2019,
unter Berücksichtigung der Erklärungen
- der Prato Nevoso Termo Energy Srl, vertreten durch A. Blasi und F. Munari, avvocati,
- der Provincia di Cuneo, vertreten durch A. Sciolla und A. Gammaidoni, avvocati,
- der italienischen Regierung, vertreten durch G. Palmieri als Bevollmächtigte im Beistand von G. Palatiello, avvocato dello Stato,
- der niederländischen Regierung, vertreten durch M. K. Bulterman und A. M. de Ree als Bevollmächtigte,
- der Europäischen Kommission, vertreten durch G. Gattinara, F. Thiran und K. Talabér-Ritz als Bevollmächtigte,
nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 20. Juni 2019
folgendes
Urteil
Entscheidungsgründe
Rz. 1
Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 6 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. 2008, L 312, S. 3, berichtigt im ABl. 2009, L 127, S. 24), von Art. 13 der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG (ABl. 2009, L 140, S. 16) in der durch die Richtlinie (EU) 2015/1513 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 (ABl. 2015, L 239, S. 1) geänderten Fassung (im Folgenden: Richtlinie 2009/28) sowie der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der Transparenz und der Vereinfachung.
Rz. 2
Dieses Ersuchen ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Prato Nevoso Termo Energy Srl (im Folgenden: Prato Nevoso) auf der einen Seite und der Provincia di Cuneo (Prov...