Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind Gegenstand einer Vielzahl unionsrechtlicher Richtlinien. Zu nennen ist in erster Linie die Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG vom 12.6.1989[1] zum Gesundheitsschutz, die allgemeine Pflichten des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer aufstellt, die der Verhütung berufsbedingter Gefährdungen und der Kontrolle von Risiko- und Unfallfaktoren dienen. In Deutschland wurde sie durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vom 7.8.1996[2] in nationales Recht umgesetzt.
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