Zwischen

..................................................................

[Name und Adresse],

vertreten durch

..................................................................

[Name des Vertretungsberechtigten]

– nachfolgend "Arbeitgeber" genannt –

und

..................................................................

[Name und Adresse des Betriebsrats],

vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden

..................................................................

– nachfolgend "Betriebsrat" genannt –

wird folgende Betriebsvereinbarung zum Fahrtkostenzuschuss getroffen:

Präambel

Mit dem Abschluss dieser Betriebsvereinbarung leistet der Arbeitgeber einen Beitrag zum Klimaschutz und einer nach Möglichkeit CO2-neutralen Anreisemöglichkeit der Mitarbeiter zur Arbeit.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle im Betrieb ... tätigen Mitarbeiter.
  2. Diese Betriebsvereinbarung gilt nicht für die leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG.
  3. Diese Betriebsvereinbarung gilt nicht für im Betrieb eingesetzte Leiharbeitnehmer, Auszubildende und aufgrund von Arbeitsgelegenheiten eingesetzte Mitarbeiter.[1]

    VARIANTEZur Beschränkung auf einzelne Abteilungen

    Diese Betriebsvereinbarung gilt für die Mitarbeiter der Abteilung Vertrieb.[2]

    VARIANTEZur Beschränkung auf den Geltungsbereich einer anderen Betriebsvereinbarung

    Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle vom Geltungsbereich der "Betriebsvereinbarung Dienstreisen" in ihrer jeweils gültigen Fassung erfassten Mitarbeiter.[3]

§ 2 Voraussetzung der Gewährung

  1. Die Firma erstattet den Mitarbeitern einen Fahrtkostenzuschuss für die Inanspruchnahme eines öffentlichen Verkehrsmittels für die Fahrt von der Wohnung zur Firma, für den Fall, dass sich diese zur regelmäßigen Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln verpflichten. Die Benutzung eines Privat-Kfz im Einzelfalle ist während des Verpflichtungszeitraums nur dann zulässig, wenn wesentliche Gründe vorliegen. Als wesentlicher Grund ist insbesondere anzusehen, wenn der oder die Berechtigte unmittelbar vor oder nach der Arbeitszeit Angelegenheiten z.B. einen Behördengang oder Arztbesuch erledigen muss, für deren Erledigung die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
  2. Anspruchsberechtigt sind alle Mitarbeiter, die weiter als ... km vom Betrieb entfernt wohnen.
  3. Arbeitnehmer, die den Fahrkostenzuschuss in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, Änderungen ihrer Wohnanschrift unverzüglich mitzuteilen.
  4. Ein Fahrtkostenzuschuss gem. § 2 Ziff. 1 erfolgt auch dann, wenn an der nächstliegenden zumutbaren Anbindung von einem Privat-Kfz auf öffentliche Verkehrsmittel umgestiegen wird (Park & Ride).
  5. Die Gewährung des Fahrtkostenzuschusses stellt eine freiwillige, jederzeit widerrufliche Leistung des Arbeitgebers dar. Eine ein- oder mehrmalige Gewährung des Fahrtkostenzuschusses begründet keinen Anspruch auf die Fortsetzung dieser oder einer ähnlichen Maßnahme.[4]

§ 3 Abwicklung der Fahrtkostenzuschüsse

  1. Die Erstattung der Fahrtkostenzuschüsse erfolgt nachträglich mit der monatlichen Vergütungszahlung. Als Nachweis über die entstandenen Kosten dient eine Fotokopie der vom Mitarbeiter unterschriebenen Originale der Fahrkarten, die bis spätestens am 10. des Folgemonats bei ... einzureichen sind. Erbringt der Mitarbeiter den Nachweis nicht, darf die Firma die jeweilige Zahlung zurückbehalten, bis der Nachweis nachgeholt wird.[5]

    VARIANTE

    Die Erstattung der Fahrtkostenzuschüsse erfolgt nachträglich mit der monatlichen Vergütungszahlung. Als Nachweis über die entstandenen Kosten dient eine Fotokopie der vom Mitarbeiter unterschriebenen Originale der Fahrkarten, die bis spätestens am 10. des Folgemonats bei ... einzureichen sind. Erbringt der Mitarbeiter den Nachweis nicht bis zum Ende des Folgemonats, geht der jeweilige monatliche Anspruch endgültig unter.

  2. Die Höhe der Fahrgelderstattung beschränkt sich auf die Kosten einer Monatskarte der ... Verkehrsgesellschaft (z.Zt. ... EUR monatlich) oder einer Wochenkarte (z.Zt. ... EUR wöchentlich) für eine oder 2 Kalenderwochen pro Monat. Bei Vorlage einer Jahreskarte wird ebenfalls der reguläre Preis/werden ... EUR erstattet.
  3. Der reguläre Preis bestimmt sich nach der jeweils für die Fahrt zwischen dem Arbeitsplatz und dem Wohnort des Arbeitnehmers notwendigen Streckenlänge.
  4. Die Zahlung des Fahrkostenzuschusses erfolgt brutto. Steuern und eventuelle Sozialabgaben übernimmt der Mitarbeiter.
  5. Wird die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln vorgetäuscht oder wird unter Verstoß gegen diese Betriebsvereinbarung mehrmals ein Privat-Kfz benutzt, ohne dass ein wesentlicher Grund im Sinne des § 2 Ziff. 1 vorgelegen hat, werden unbeschadet weitergehender Maßnahmen zu Unrecht erstattete Fahrtkostenzuschüsse bei der nächstmöglichen Verdienstabrechnung in Abzug gebracht. Dasselbe gilt, wenn eine Änderung der Wohnanschrift nicht innerhalb von 2 Wochen nach dem erfolgten Umzug mitgeteilt wird und durch den Umzug die Gewährungsvoraussetzung de...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?