Frau/Herrn
... (Name, Anschrift)
Sehr geehrte(r) Frau/Herr ... (Name)
hiermit zeigen wir an, dass Ihr Sohn uns damit beauftragt hat, den ihm zustehenden Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Unsere ordnungsgemäße Bevollmächtigung weisen wir durch die beigefügte Vollmacht nach.
Unser Mandant hat uns darüber informiert, dass Sie Ihre Unterhaltszahlungen zum ... eingestellt haben. Sie begründeten dies damit, dass Ihr Sohn sich nunmehr in einem Ausbildungsverhältnis befände, eine Ausbildungsvergütung erhalte und sich daher selbst unterhalten könne.
Diese von Ihnen vertretene Auffassung geht fehl. Ihre Unterhaltsverpflichtung gegenüber Ihrem Sohn endet erst mit Erreichen seiner wirtschaftlichen Selbstständigkeit, die ihn in die Lage versetzt, seinen Lebensunterhalt aus eigenen finanziellen Mitteln zu bestreiten.
Für den Unterhalt eines volljährigen Kindes haften beide Eltern anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. Der Unterhalt Ihres Sohnes bemisst sich nach der vierten Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle, da er noch im Haushalt der Mutter lebt. Hierbei ist für die Ermittlung der Einkommensgruppe der Tabelle das zusammengerechnete Einkommen beider Eltern maßgebend, wenn beide Elternteile einer Erwerbsarbeit nachgehen, was vorliegend der Fall ist. Die Nettoausbildungsvergütung, die Ihr Sohn erhält, ist lediglich auf den Tabellenunterhaltsbedarf der vierten Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle anzurechnen, bringt den Unterhaltsanspruch aber nicht zum Erlöschen. Zu beachten ist zudem, dass die Ausbildungsvergütung vorweg um einen Betrag in Höhe von 100 EUR für ausbildungsbedingten Mehrbedarf zu kürzen ist.
Sie sind daher entgegen Ihrer Auffassung nicht davon befreit, zu dem Unterhalt Ihres volljährigen Kindes beitragen zu müssen. Das Erreichen der Volljährigkeit Ihres Sohnes wirkt sich lediglich dahingehend auf dessen Unterhaltsspruch aus, dass dieser sich ab Beginn der Volljährigkeit nicht nur gegen Sie, sondern auch gegen den Elternteil richtet, in dessen Haushalt das Kind lebt.
Aus diesem Grunde teilen wir Ihnen mit, dass die Mutter unseres Mandanten über ein durchschnittliches Nettoeinkommen in Höhe von ... EUR verfügt, wie Sie aus den beigefügten Verdienstabrechnungen der letzten 12 Monate (Angestellte) / den beigefügten Bilanzen, Einkommensteuererklärungen und den Einkommensteuerbescheiden für die letzten 3 Jahre (Selbstständige) entnehmen können. Die monatliche Ausbildungsvergütung unseres Mandanten beträgt ... EUR netto. Der entsprechende Ausbildungsvertrag sowie die erste Gehaltsbescheinigung fügen wir ebenfalls bei.
Um Ihren Haftungsanteil an dem Ihrem Sohn zustehenden Unterhalt berechnen zu können, sind aktuelle Angaben und Belege über die Höhe Ihrer Einkünfte erforderlich. Sie sind zur Erteilung der entsprechenden Auskunft und zur Vorlage der entsprechenden Belege Ihrem Sohn gegenüber gemäß § 1605 Abs. 1 Satz 1 BGB verpflichtet.
Wir fordern Sie daher hiermit namens und in Vollmacht unseres Mandanten auf, Auskunft über Ihr gesamtes Einkommen für die Zeit von ... (Monat, Jahr) bis ... (Monat, Jahr) zu erteilen. Die Angaben zu Ihrem Einkommen sind durch die Vorlage sämtlicher Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate / durch Vorlage der vollständigen Bilanzen und/oder Gewinn- und Verlustrechnungen, der vollständigen Einkommensteuererklärungen sowie der Einkommensteuerbescheide für die letzten 3 Jahre zu belegen. Auch Steuererstattungen sind als Einkommen zu bewerten und müssen dementsprechend angegeben und belegt werden. Gleiches gilt für ggf. erzielte Einkünfte aus Vermögen, wie z. B. Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen etc.
Für den Fall, dass Sie berücksichtigungsfähige Belastungen geltend machen können, teilen Sie diese bitte ebenfalls unter Beifügung entsprechender Nachweise mit.
Namens und in Vollmacht unseres Mandanten fordern wir Sie zudem auf, ab Beginn des laufenden Monats, mithin ab ... (Datum), Unterhalt für Ihren Sohn auf der Grundlage Ihres Einkommens und der Einkünfte Ihrer geschiedenen Ehefrau unter Anrechnung der Ausbildungsvergütung unseres Mandanten zu leisten. Sobald Sie uns Ihre Einkommensverhältnisse nachgewiesen haben, werden wir Ihnen den genauen von Ihnen zu zahlenden Unterhaltsbetrag mitteilen.
Für den Eingang Ihrer Auskunft und der entsprechenden Belege haben wir uns erlaubt, den ... (Datum) zu notieren.
Mit freundlichen Grüßen
...
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin