Im Gegensatz zum Fensterabwehrrecht, das sich noch relativ häufig in den Nachbarrechtsgesetzen findet, ist das damit korrespondierende Lichtschutzrecht, d.h. der gesetzliche Schutz vorhandener grenznaher Fenster oder ähnlicher Bauteile vor dem Lichtentzug durch Baumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück, nur in 7 Bundesländern geregelt. Der folgenden Übersicht können Sie entnehmen, ob es in Ihrem Bundesland eine derartige gesetzliche Regelung gibt.

 
Bundesland Vorschrift
Brandenburg § 20 Abs. 2 BbgNRG
Niedersachsen § 23 Abs. 2 NNachbG
Nordrhein-Westfalen § 4 Abs. 2 NachbG NRW
Rheinland-Pfalz § 34 Abs. 2 LNRG
Saarland § 35 Abs. 3 NachbarG SL
Schleswig-Holstein § 22 Abs. 3 NachbG SH
Thüringen § 34 Abs. 3 ThürNRG

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