Leitsatz
Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Versammlungsleiter
Normenkette
§ 25 Abs. 3 WEG
Kommentar
Für die Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung ist es nicht ausreichend, dass zu Beginn der Versammlung eine ausreichende Zahl von Eigentümern anwesend ist. Die Beschlussfähigkeit muss bei jeder einzelnen Abstimmung gegeben sein. Gerade dann, wenn zu Beginn der Versammlung nur eine knappe Eigentümermehrheit anwesend sein sollte, muss der Versammlungsleiter von sich aus bei Abstimmungen die Beschlussfähigkeit überprüfen. Lässt sich nachträglich diese nicht mehr feststellen, geht das zu Lasten derer, die sich auf die Wirksamkeit eines Beschlusses berufen.
Link zur Entscheidung
OLG Köln, Beschluss vom 01.10.2002, 16 Wx 13/02, ZMR 8/2003, 607
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