Künftig können Kinder ihren Unterhalt leichter einfordern, wenn sich der Unterhaltsschuldner im Ausland aufhält. 50 Staaten haben sich heute auf ein neues Übereinkommen verständigt, wonach Kinder bei der Durchsetzung ihrer Forderungen Unterstützung durch die Behörden der beteiligten Staaten erhalten.
"Kinder sind besonders schwache Glieder unserer Gesellschaft. Sie benötigen Hilfe, wenn sie ihre Unterhaltsansprüche im Ausland verfolgen und durchsetzen wollen. Unterhaltsschuldner sollen sich nicht länger hinter Grenzen verstecken können. Egal, ob sich der Unterhaltsverpflichtete in der Schweiz oder in Australien aufhält – das neue Abkommen hilft Kindern, den Schuldner aufzuspüren, seine wirtschaftlichen Verhältnisse aufzuklären und nötigenfalls den Unterhalt zwangsweise zu erlangen. Ich freue mich, dass wir jetzt über ein modernes Abkommen verfügen, das international eine staatliche Unterstützung von Kindern bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche garantiert", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Die heute vereinbarte Haager Unterhaltskonvention sieht die Einrichtung Zentraler Behörden vor, die Kinder beim Einfordern ihres Unterhalts unterstützen werden. Außerdem enthält es Regelungen über das Verfahren zur Geltendmachung der Unterhaltsansprüche im Ausland sowie ihrer zwangsweisen Durchsetzung. Grundlage des neuen Übereinkommens bildet ein seit rund 50 Jahren bestehendes und in der Praxis häufig angewandtes UN-Übereinkommen. Das neue Übereinkommen muss jetzt in den meisten beteiligten Staaten noch von den Parlamenten angenommen und umgesetzt werden, auch in Deutschland.
Die Einschaltung staatlicher Behörden ist notwendig, da die grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen besonderen Schwierigkeiten begegnet. Oftmals ist der genaue Aufenthaltsort des Schuldners unbekannt. Bei der Feststellung seiner Einkommensverhältnisse und seiner tatsächlichen Leistungsfähigkeit müssen die Lebenshaltungskosten im Ausland berücksichtigt werden. Außerdem ist die zwangsweise Durchsetzung der Unterhaltsansprüche – z.B. im Wege der Klage – in einem fremden Staat schwer zu organisieren. Wegen all dieser Fragen kann sich ein deutsches Kind künftig an die deutsche Zentrale Behörde wenden. In Deutschland wird dies voraussichtlich das Bundesamt für Justiz in Bonn sein. Dieses spürt dann gemeinsam mit der ausländischen Zentralen Behörde den Schuldner auf und sorgt für die Durchsetzung des Kindesunterhalts vor Ort.
Nach dem neuen Übereinkommen kann dem unterhaltsberechtigten Kind unter einfachen Voraussetzungen Prozesskostenhilfe gewährt werden. "Das ist angemessen, weil die Rechtsdurchsetzung im Ausland besonders schwierig und kostenintensiv ist. Hohe Gerichts- oder Anwaltskosten dürfen ein Kind nicht davon abschrecken, seine berechtigten Forderungen geltend zu machen", betonte Brigitte Zypries.
Unabhängig von der heute vereinbarten Haager Konvention wird in der Europäischen Union derzeit eine Verordnung zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im EU-Ausland beraten (sog. EU-Unterhalts-Verordnung). Unter deutscher Präsidentschaft hat sich der Rat der EU bereits auf wesentliche Leitlinien dieser Verordnung verständigt. Mit der geplanten Verordnung sollen auch die Bestimmungen des neuen Haager Übereinkommens EU-weit umgesetzt werden. Die Verordnung soll aber noch über die Haager Konvention hinausgehen, denn sie ermöglicht eine Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen unter erleichterten Voraussetzungen: Das bislang notwendige komplizierte Vollstreckbarerklärungsverfahren wird abgeschafft. Die Arbeit an der EU-Unterhalts-Verordnung soll – unter Berücksichtigung des Haager Übereinkommens – weiter vorangetrieben werden, damit Kinder und andere Unterhaltsberechtigte ihre Ansprüche auch innerhalb der Europäischen Union noch leichter durchsetzen können.