Sie haben es bemerkt? Unsere Zeitschrift hat ein neues Kleid erhalten. Auch das "Futter" des Kleides ist neu, übersichtlicher und moderner gestaltet.
Anlass zu diesen Neuerungen ist die Werbekampagne der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, die sich zur Aufgabe macht, "Familienanwälte" gezielt gegenüber der Öffentlichkeit (dem Verbraucher, der Politik und der Presse) besser darzustellen. Wir wollen damit verdeutlichen, was Familienanwälte tun, wo ihre besondere Kompetenz liegt, und über ihre Fähigkeiten aufklären. Damit nie wieder eine Mandantin anruft und folgende Frage stellen muss: "Sie sind doch Fachanwältin für Familienrecht, machen Sie auch Scheidungen?".
Begonnen haben wir mit der heutigen unverzichtbaren Grundlage jeder Öffentlichkeitsarbeit, nämlich einer völlig neu gestalteten Internetseite, die Sie unter http://familienanwaelte-dav.de/ finden. Wir halten dort eine eigene Suchmaschine bereit, auf der Verbraucher nach Familienanwälten in ihrer Nähe suchen können. Angegeben werden ausschließlich die Mitglieder dieser Arbeitsgemeinschaft. Wir haben außerdem ein Angebot an Produkten, die dem Verbraucher in die Hand gegeben werden können, aber auch solche, die unseren Mitgliedern ein eigenes Marketing ermöglichen. Schauen Sie also schnell auf unsere neue Seite. Auf der Mitgliederversammlung in Köln am 24.11.2007 wurde die Seite vorgestellt und "gestartet". Sie fand seit dem bereits viel Lob und Zuspruch.
Unsere hervorragende Zeitschrift kann von diesen Neuerungen natürlich nicht ausgenommen werden. Nicht nur, dass wir sie in ihrem Outfit dem veränderten Marketingkonzept der Arbeitsgemeinschaft angepasst haben, sie wird nun statt 6 x jährlich 12 x jährlich erscheinen. Das monatliche Erscheinen bedeutet für unsere Redaktion (Herrn Rechtsanwalt Schnitzler und Frau Vorsitzender Richterin am OLG Göhler-Schlicht sei Dank) und für den Deutschen Anwaltverlag eine Verdoppelung der Arbeit. Für die Mitglieder bedeutet dies eine schnellere und noch aktuellere Information und mehr Aufsätze mit breiterem Informationshintergrund über die bestehenden offenen Fragen im Familienrecht. Wir werden noch stärker auf Ihre Mitwirkung angewiesen sein: Schicken Sie uns erstinstanzliche Urteile, Anmerkungen oder sonstige aus Ihrer Sicht wichtige Informationen gerne zu, oder melden Sie sich im Mitgliederbereich unserer Internetseite an und lassen Sie uns dort aktuelle Tendenzen und Informationen aus Ihrer Gegend wissen. Die FF bleibt auch weiterhin die Zeitschrift unserer Arbeitsgemeinschaft und soll das Wissen aller Mitglieder nutzen und vernetzen.
Wie wir alle ahnen, werden offene Fragen nicht weniger, sondern eher mehr werden. Dies bringt schon die Unterhaltsreform mit sich, aber auch die weiteren anstehenden Reformen im Versorgungsausgleich und im Güterrecht. Angesichts der Reformfreudigkeit des Gesetzgebers bleibt uns auch weiterhin viel zu tun. Hierbei soll uns die FF – als zweitgrößte familienrechtliche Zeitschrift – auch zukünftig eine regelmäßige hilfreiche Unterstützung bei der alltäglichen Arbeit sein.
Ingeborg Rakete-Dombek