Die in den erweiterten Tabellen für die höheren Einkommensbereiche errechneten Beträge für ein noch bei einem Elternteil lebendes Kind liegen durchweg deutlich oberhalb des Betrages, der als fester Bedarf eines Studenten bzw. eines Kindes mit eigenem Haushalt vorgegeben ist. Eine solche Diskrepanz bestand bis 2019 nach den damaligen Werten der Düsseldorfer Tabelle im oberen Einkommensbereich, wurde aber im Jahre 2020 durch eine deutliche Erhöhung des festen Studentenbedarfs beseitigt, der damit immer höher lag als der Tabellenbetrag für ein noch bei einem Elternteil lebendes volljähriges Kind.

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