Bereinigtes Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen (U): 1.750 EUR, Unterhalt für drei unterhaltsberechtigte Kinder im Alter von 18 Jahren (K 1) – in allgemeiner Schulausbildung befindlich –, 7 Jahren (K 2) und 5 Jahren (K 3), die bei dem nicht unterhaltsberechtigten und den Kindern nicht barunterhaltspflichtigen Elternteil (E) leben. E bezieht das Kindergeld.
Notwendiger Eigenbedarf des U: 1.370 EUR
Verteilungsmasse: 1.750 EUR – 1.370 EUR = 380 EUR
Einsatzbeträge der Unterhaltsberechtigten:
K 1: (628 – 250) = 378 EUR
K 2: (502 – 125) = 377 EUR
K 3: (437 – 125) = 312 EUR
Summe: 1.067 EUR
Unterhalt:
K 1: 378 × 380: 1.067 = 134,62 EUR
K 2: 377 × 380: 1.067 = 134,26 EUR
K 3: 312 × 380: 1.067 = 111,12 EUR
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen