Allgemeines
- Eine Kapitallebensversicherung ist auch dann pfändbar, wenn dem Versicherungsnehmer das Recht eingeräumt ist, statt einer fälligen Kapitalleistung eine Versorgungsrente zu wählen. Die Pfändung erfasst auch die Ausübung des Rentenwahlrechts (BFH FamRZ 2007, 2068).
- Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seiner bei dem anderen Elternteil lebenden Kinder sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar (BFH FamRZ 2008, Heft 2).
Ehegattenunterhalt
- Den Unterhaltsschuldner trifft – anders als im Verhältnis zu seinen minderjährigen Kindern (BGH FamRZ 2005, 608) – zur Sicherung des Ehegattenunterhalts nicht die Obliegenheit zur Einleitung der Verbraucherinsolvenz (BGH, Urt. v. 12.12.2007 – XII ZR 23/06 – Pressemitteilung 192/2007 v. 12.12.2007).
- Zur Verpflichtung des in einem Pflegeheim aufgenommenen Ehemannes, für den Familienunterhalt der Ehefrau sein Vermögen einzusetzen, und zur Bemessung des Familienunterhalts vgl. OLG Nürnberg FuR 2007, 585.
- Kosten für Pflegeleistungen (hier: Haushaltshilfe) sind als krankheitsbedingter Mehrbedarf grundsätzlich nur dann einkommensmindernd zu berücksichtigen, wenn sie auch tatsächlich aufgewandt worden sind (OLG Saarbrücken FamRB 2008, 5 [Götsche]).
Kindesunterhalt
- Der Weg "Abitur – Studium der Informationstechnik (Abbruch im 2. Semester) – Ausbildung zum IT-Systemkaufmann – Studium der Medieninformatik" stellt sich als einheitliche Ausbildung dar, wenn die einzelnen Ausbildungsabschnitte in engem zeitlichem Zusammenhang stehen (OLG Brandenburg FuR 2007, 570).
- Hält sich das unterhaltsberechtigte Kind im Ausland auf, sind die seinen Unterhaltsanspruch bestimmenden Beträge der Düsseldorfer Tabelle an die ausländischen Kaufkraftverhältnisse anzupassen (Bedarfskorrektur), wobei zur Orientierung die Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministers zu § 33a EStG heranzuziehen ist (OLG Koblenz FamRBint 2008, 3 [Streicher]).
Zugewinn
Wird bei einer fortbestehenden Zugewinngemeinschaft der sich bis dahin ergebende Zugewinn durch Übertragung von Wirtschaftsgütern ausgeglichen, unterliegt die Übertragung dieser Wirtschaftsgüter der Schenkungssteuer. Dies gilt auch dann, wenn auf die bis zum Zeitpunkt der Übertragung "entstandene" Zugewinnausgleichsforderung verzichtet wird (BFH FamRB 2008, 14 [Christ]).
Versorgungsausgleich
- Bei der Verletzung eines von Amts wegen zu beachtenden Verfahrensgebots – hier des Gebots der Bestimmtheit von Vollstreckungstiteln – findet das Verschlechterungsverbot (reformatio in peius) keine Beachtung, sofern die verletzte Verfahrensnorm ein größeres verfahrensrechtliches Gewicht hat als das Verschlechterungsverbot selbst (BGH FamRZ 2007, 2055).
- Wenn in der gesetzlichen Rentenversicherung nur angleichungsdynamische Anrechte zu begründen sind, so ist der Höchstbetrag nach § 1587b Abs. 5 BGB so zu berechnen: Zuerst ist die Anzahl der Ehezeitmonate durch 6 zu teilen, was (auf vier Stellen genau) die insgesamt möglichen Entgeltpunkte ergibt. Dann sind hiervon die in der Ehezeit bereits erworbenen Entgeltpunkte abzuziehen. Die verbleibenden Entgeltpunkte multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) ergeben dann den Höchstbetrag nach § 1587b Abs. 5 BGB (BGH FamRB 2008, 6 [Gutdeutsch]).
- Eine Vereinbarung zum Versorgungsausgleich nach deutschem Recht in einem Vergleich vor einem österreichischen Gericht ist formnichtig. Wird die Formnichtigkeit zehn Jahre nicht geltend gemacht, so steht bei Genehmigungsfähigkeit der Vereinbarung § 1587c Nr. 1 BGB der Berufung auf die Formnichtigkeit entgegen (OLG Celle FamRBint 2008, 2 [Gutdeutsch]).
- Körperverletzungen und Bedrohungen des Ausgleichsberechtigten gegen den Ausgleichspflichtigen gehen über allgemeine "tätliche Angriffe und Beleidigungen im Rahmen einer krisenhaften Entwicklung" deutlich hinaus, so dass sie den Ausschluss des Versorgungsausgleichs rechtfertigen (OLG Celle FamRB 2008, 7 [Weil]; vgl. auch OLG Bamberg ZFE 2008, 31 und OLG Celle ZFE 2008, 32).
Sorge- und Umgangsrecht
Beabsichtigen die Eltern eines vierjährigen Kindes, das sich seit fünf Monaten vermutlich auf Grund eines ärztlichen Kunstfehlers im Wachkoma (irreversibles apallisches Syndrom) befindet, dieses aus der stationären Behandlung nach Hause zu holen, um es dort unter ärztlicher Aufsicht durch Unterbleiben weiterer Ernährungs- und Flüssigkeitszufuhr sterben zu lassen, und lehnt das Oberlandesgericht den (teilweisen) Entzug des Sorgerechts ab (OLG Hamm FamRZ 2007, 2098), so ist auf die gegen diese Entscheidung eingelegte Verfassungsbeschwerde hin der Abbruch der lebenserhaltenden Maßnahmen durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung aufzuschieben (BVerfG FamRZ 2007, 2046 m. Anm. Spickhoff – das Kind, das unmittelbar nach der Entscheidung des OLG Hamm zu den Eltern verbracht worden ist, ist inzwischen verstorben).
Internationales Recht
Es ist nicht widerrechtlich i.S.d. Art. 3 HKÜ, wenn der Elternteil, der das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein gemeinsames schulpflichtiges Kind hat, seinen Wohnort und den des Kindes gegen den Willen des mitsorgeberechtigten Elternteils innerhalb der Staaten der europäischen Gemeinschaft wechselt (OLG Koblenz FamR...