Allgemeines
- Die Hinzurechnung des Kindergeldanteils auf die Einkommenssteuer gem. §§ 31 Abs. 5, 36 Abs. 2 S. 1 EStG ist auch in Mangelfällen, in denen der Steuerpflichtige von der Regelung des § 1612b Abs. 5 BGB a.F. betroffen war, mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfG, Beschl. v. 13.10.2009 – 2 BvL 3/05, FamRZ 2009, 2065 m. Anm. Borth).
- Hat ein Rechtsanwalt zu vertreten, dass infolge nicht rechtzeitiger Erhebung der Scheidungsklage der vertragliche Ausschluss des Versorgungsausgleichs wirksam wurde, so hat er Schadensersatz für den Verlust des Versorgungsausgleichs zu leisten; er kann aber analog § 255 BGB vom Geschädigten die Abtretung der Unterhaltsansprüche verlangen, die diesem infolge des wirksamen Ausschlusses des Versorgungsausgleichs gegen seinen Ehegatten zustehen (BGH, Urt. v. 24.9.2009 – IX ZR 87/09, FamRZ 2009, 2075).
Ehegattenunterhalt
Zur Verwirkung des nachehelichen Unterhalts kann bereits ein versuchter Prozessbetrug, also eine Täuschung über das Ausmaß der eigenen Bedürftigkeit, führen, wobei bereits die Einreichung eines Schriftsatzes mit den notwendigen Angaben genügen kann (OLG Brandenburg, Urt. v. 7.5.2009 – 9 UF 85/09, FuR 2010, 33).
Zugewinn
Ergibt die Gesamtschau eines Ehevertrages auch die Nichtigkeit des Ausschlusses des Zugewinnausgleichs, so kann ein Auskunftsanspruch nach § 1379 BGB geltend gemacht werden. Macht der zur Auskunft verpflichtete Ehegatte demgegenüber ein Geheimhaltungsinteresse geltend, so muss er substanziiert darlegen und ggf. glaubhaft machen, dass ihm gerade durch die Erteilung der Auskunft ein konkreter Nachteil droht (OLG Köln, Urt. v. 30.6.2009 – 25 UF 44/08, FamRZ 2010, 29).
Versorgungsausgleich
- Für die Ermittlung der ruhegehaltsfähigen Gesamtzeit eines Berufssoldaten sind auch nach der Neufassung des § 35 SG durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz weithin die besonderen Altersgrenzen des § 45 Abs. 2 SG maßgeblich (OLG Celle, Beschl. v. 23.6.2009 – 17 UF 73/09, FamRZ 2010, 37).
- Der Versorgungsausgleich kann nach § 1587c Nr. 1 BGB auch dann ausgeschlossen werden, wenn dem Ausgleichsberechtigten eine schwere Straftat, die er im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen hat, zur Last fällt (OLG Stuttgart, Beschl. v. 13.5.2009 – 15 UF 74/08, FamRZ 2010, 38).
Sorgerecht
Zu den Voraussetzungen einer (hier vom Gericht angeordneten) Herausgabe des Kindes von den Pflegeeltern an seine leiblichen Eltern vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 21.10.2009 – 12 UF 283/08, FamRZ 2010, 40 m. krit. Anm. Heilmann).
Verfahrensrecht
Ausführungen, die nur die Höhe des Anspruchs betreffen, sind im Grundurteil unzulässig und binden daher im Betragsverfahren nicht (BGH, Urt. v. 24.9.2009 – IX ZR 87/09, FamRZ 2009, 2075).
Prozesskostenhilfe
- Eine Prozesspartei, die selbst Prozesskostenhilferaten zu zahlen hat, ist daneben nicht auch noch verpflichtet, dem Prozessgegner einen Prozesskostenvorschuss in Ratenform zu leisten (OLG Celle, Beschl. v. 29.7.2009 – 10 WF 222/09, FamRZ 2010, 53).
- Wird in einer Ehesache die den Parteien bewilligte Prozesskostenhilfe auf einen Vergleich zur Regelung einer nicht anhängigen Folgesache (hier: Kindes- und Ehegattenunterhalt) erweitert, so ist den beigeordneten Rechtsanwälten gem. § 48 Abs. 1, 3 RVG auch für diesen Gegenstand eine Terminsgebühr aus der Staatskasse zu erstatten (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 9.7.2009 – 2 WF 33/09, FamRZ 2009, 2114).
Kostenrecht
- Die Streitwertfestsetzung einer Ehesache auf den gesetzlichen Mindestwert oder nur knapp darüber ist angesichts eines erheblich höheren Nettoeinkommens von 13.000 EUR in drei Monaten, einer 13-jährigen Ehedauer und gemeinsamer Kinder auch in Anbetracht einer kurzen Verfahrensdauer und eines nur geringen Umfangs des Scheidungsverfahrens nicht nachvollziehbar und daher objektiv willkürlich (BVerfG, Beschl. v. 12.10.2009 – 1 BvR 735/09, FamRZ 2010, 25).
- Im Sorgerechtsverfahren kann eine Einigungsgebühr auch dann anfallen, wenn die Einigung der Eltern durch Gerichtsbeschluss bestätigt werden muss (OLG Bremen, Beschl. v. 27.7.2009 – 4 WF 74/09, FamRZ 2009, 2110).
- Steht zum Zeitpunkt des Abschlusses einer gerichtlichen Vereinbarung nach § 1587o BGB, mit der die Parteien wechselseitig auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten, die Person des Ausgleichsberechtigten noch nicht fest, fällt eine Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 VV RVG an (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 28.8.2009 – 16 WF 133/09, FamRZ 2009, 2111).
- Die Kommunikation über E-Mails ist nicht als Besprechung i.S.v. Nr. 3104 i.V.m. Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG zu werten, so dass eine Terminsgebühr nicht entsteht (BGH, Beschl. v. 21.10.2009 – IV ZB 27/09, FamRZ 2010, 26 m. Anm. Gottwald).
Vollstreckungsrecht
Die Prüfung, ob die Räumungsvollstreckung bei einem hochbetagten Schuldner wegen schwerwiegender gesundheitlicher Risiken eine mit den guten Sitten unvereinbare Härte i.S. des § 765a ZPO darstellt, ist nicht auf eine akute Lebensgefahr während des Räumungsvorgangs selbst zu beschränken; in die Beurteilung einzubeziehen sind auch schwerwiegende gesundheitliche Risiken, die aus einem Wechsel der gewohnten Umgebung resultieren (BGH, Beschl. v. 13.8.2009 – I ZB 11/09, FamRZ 2009, 2078).
Internationales Recht
- Ein Unterhalts...