Dieter Büte 4. Auflage 2012, 421 Seiten, 49,80 EUR, Verlag C.H. Beck
Nachdem seit der 3. Auflage 2005 des in der Praxis bewähren Buches eine Vielzahl von Entscheidungen und Aufsätzen zu berücksichtigen waren, erforderte besonders die Rechtsänderung zum 1.9.2009 eine Aktualisierung. Sowohl die Einführung des FamFG als auch des VersAusglG und wichtige Änderungen im BGB hat Büte zum Anlass genommen, das Buch vollständig zu überarbeiten. Rechtsprechung und Veröffentlichungen sind bis Oktober 2011 berücksichtigt und durch den angemessenen Abstand zum Stichtag der Gesetzesänderungen konnten grundlegende Entscheidungen des BGH und der Obergerichte Berücksichtigung finden. Da der Praktiker, für den das Buch bestimmt ist, möglichst schnell die notwendigen Erläuterungen findet, ist die vorangestellte einseitige Übersicht (S. VII) mit Angabe der Seitennummer eine große Hilfe. Das sich anschließende Inhaltsverzeichnis (S. IX bis XXII) ermöglicht in Verbindung hier mit dem Hinweis auf die jeweilige Randnummer eine punktgenaue Suche. Sehr praxisgerecht ist die Verbindung mit den notwendigen verfahrensrechtlichen Vorschriften. Aufgrund der im Regelfall sehr präzisen Ausführungen sollte bei Rn 294 klargestellt werden, dass § 137 Abs. 5 FamFG die Abtrennung eines zulässigen Stufenantrages regelt, der Verbund also bestehen bleibt, was im Hinblick auf die Kostenentscheidung nach § 150 FamFG von Bedeutung ist. Ob z.B. der Beschluss über eine Auskunftsverpflichtung im Verfahrensverbund (Rn 416) wirklich mit der Verkündung in formelle Rechtskraft erwächst, muss bezweifelt werden, da es sich nicht um eine Endentscheidung handelt und § 95 Abs. 4 FamFG insoweit auf die §§ 888 ff. ZPO verweist und § 113 Abs. 1 FamFG ausdrücklich § 40 FamFG für nicht anwendbar erklärt.
Die Definition des Zugewinnausgleichs beansprucht ein eigenes Kapitel (Kap. 2), besteht aber nur aus einer Randnummer (12). Hier erwartet der Leser die Grundsätze des Ausgleichs unter Berücksichtigung der rechtlichen Veränderungen ab 2009. Auch ein Hinweis bezüglich § 1374 BGB auf die Stichtagsregelung des Art. 229 § 20 EGBGB wäre sicherlich nützlich, da gerade der Zugewinn häufig nach Abtrennung über einige Jahre bis zur Beendigung benötigt, die Stichtagsregelung sicherlich noch nicht durch Zeitablauf sich erledigt hat.
Die Abgrenzung zum neuen Recht des Versorgungsausgleichs (Rn 157) sollte in der nächsten Auflage klarer und eindeutiger dargestellt werden. Die Auflistung einiger Fallbeispiele ist eher verwirrend als klärend. Private Rentenversicherungen außerhalb des BetrAVG mit Rentenwahlrecht werden nicht erwähnt und dass das Anrecht dem Versorgungsausgleich entzogen werden kann, wenn das Wahlrecht nach dem Ende der Ehezeit aber vor einer Entscheidung ausgeübt wird (BGH, Beschl. v. 18.4.2012 – XII ZB 325/11). War der Versorgungsausgleich abgetrennt, die Scheidung also schon rechtskräftig, kann auch aufgrund der Zeitschiene ein Verjährungsproblem entstehen, wenn das Wahlrecht sehr spät ausgeübt wird. Dem Zugewinn entzogen sind auch alle Lebensversicherungen, die nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz geschlossen wurden; entsprechend wird auch im Ermittlungsvordruck V10 unter Nr. 5 nach diesen Verträgen ausdrücklich gefragt.
Natürlich kann man in einem Buch dieses Umfanges immer kleine Ungenauigkeiten finden. Die Praxistauglichkeit wird hierdurch aber nicht beeinträchtigt. Die sorgfältige Gliederung und die Unterteilung in Kapitel mit griffigen Überschriften lassen den Leser auch Antworten finden, für die er die Fragestellung nicht so richtig definieren kann. Dies trifft z.B. zu auf Kapitel 22: Güterrecht und Einigungsvertrag (Rn 466 ff.), denn dort stößt man sehr schnell auf die Regelungen in §§ 39, 40 FGB und im unmittelbaren Anschluss auch die verfahrensrechtlichen Hinweise (Rn 472). Besonders lesenswert sind die Kapitel, die sich mit Fragen beschäftigen, die nicht unmittelbar als Teil des Zugewinns verstanden werden müssen. Hierzu gehören nicht nur die unbenannten Zuwendungen (Kap. 26), sondern auch Kooperationsverträge (Kap. 27) und die Auseinandersetzung mit Schwiegereltern/Schwiegerkindern (Kap. 28). Ganz konkrete Hilfestellungen bieten die Kapitel 29–35, denn sie behandeln den Ausgleich von Bankkonten ebenso wie Aufteilung von Wertpapieren, Gesamtschuldnerausgleich und Teilungsversteigerung. Aber auch nach diesen Kapiteln finden sich noch praxisrelevante Texte, die man sonst vergeblich sucht: VO für die Ermittlung des Verkehrswertes, Hinweise für die Bewertung einer Steuerberatungspraxis, Richtlinien zur Bewertung einer Anwaltskanzlei, einer Arztpraxis, eines landwirtschaftlichen Betriebes und last not least eine Checkliste zur Überprüfung von Verkehrswertgutachten über Grundstücke.
Das Spektrum der behandelten Fragen, die klare Darstellung der Probleme und Lösungsvorschläge zeigen, dass dieses umfangreiche Buch nicht eine akademische Abhandlung ist, sondern die Probleme der Praxis aufgreift, sortiert und systematisiert und so Hilfestellung für die ...