EGMR, Urt. v. 10.1.2019 (Wunderlich ./. Deutschland), Beschwerde Nr. 18925/15

Es stellt keine Verletzung von Art. 8 EMRK dar, dass die deutschen Gerichte den Eltern vorübergehend Teile der elterlichen Sorge entzogen und die Kinder fremduntergebracht haben, nachdem sich die Eltern beharrlich geweigert hatten, ihre Kinder zur Schule zu schicken, weil sie ihre Kinder innerhalb eines "symbiotischen" Familiensystems selbst unterrichten wollten. Wenn die Trennung nicht länger als nötig gedauert hat und nicht in unverhältnismäßiger Art und Weise umgesetzt worden ist. (red. LS)

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.7.2018 – 2 UF 18/17

Besucht ein 13-jähriges Kind weder eine öffentliche Schule noch eine staatlich anerkannte Ersatzschule, so sind familienrechtliche Maßnahmen nach § 1666 BGB gegen die alleinerziehende Mutter dann nicht angezeigt, wenn das Kind nach sachverständigen Feststellungen in körperlicher, kognitiver, sprachlicher, motivationaler, emotionaler und sozialer Hinsicht als normgerecht und altersgemäß einzustufen ist und den Erwerb eines anerkannten Schulabschlusses "Nichtschülerprüfung" anstrebt (red. LS).

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