Unterhalt
BGH, Beschl. v. 19.9.2018 – XII ZB 385/17
1. Beim Unterhaltsregress des Scheinvaters trifft diesen die Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Voraussetzungen des übergegangenen Unterhaltsanspruchs des Kindes gegen den leiblichen Vater sowie für die von ihm dem Kind erbrachten Unterhaltsleistungen. Der jeweilige gesetzliche Mindestbedarf minderjähriger Kinder muss auch vom neuen Gläubiger nicht dargelegt werden.
2. Der Schuldner hat eine etwa aufgehobene oder eingeschränkte unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit darzulegen und zu beweisen.
Versorgungsausgleich
OLG Köln, Beschl. v. 7.12.2018 – 10 UF 158/18
1. Da die Wertentwicklung knappschaftlicher Entgeltpunkte, die nach § 82 SGB VI einen höheren Rentenartfaktor aufweisen als Entgeltpunkte in der allgemeinen Rentenversicherung nach § 67 SGB VI, gegenüber letzteren Anrechten höher ist, bedarf es bei ihrer Teilung einer entsprechenden Klarstellung im Tenor.
2. Verfügt der ausgleichsberechtigte Ehepartner über ein Versicherungskonto in der gesetzlichen Rentenversicherung, sind knappschaftliche Anrechte auf dieses zu übertragen; beide Rentenversicherer werden in § 126 SGB VI als Träger der Rentenversicherung bezeichnet und somit vom Gesetz als einheitlicher Versorgungsträger angesehen (Anschluss OLG Koblenz FamRZ 2014, 343).
OLG München, Beschl. v. 17.8.2018 – 16 UF 627/18
Es ist nicht zu beanstanden, wenn in der Teilungsordnung einer Privatbank vorgesehen ist, dass im Fall der internen Teilung Teilungskosten in Höhe von 2,5 % des Kapitalwerts des Ehezeitanteils je Anrecht, jedoch mindestens Kosten in Höhe von 0,3 % und höchstens in Höhe von 2 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung, bezogen auf den Zeitpunkt des Ehezeitendes, erhoben werden.
Sorge- und Umgangsrecht
EGMR, Urt. v. 10.1.2019 (Wunderlich ./. Deutschland), Beschwerde Nr. 18925/15
Es stellt keine Verletzung von Art. 8 EMRK dar, dass die deutschen Gerichte den Eltern vorübergehend Teile der elterlichen Sorge entzogen und die Kinder fremduntergebracht haben, nachdem sich die Eltern beharrlich geweigert hatten, ihre Kinder zur Schule zu schicken, weil sie ihre Kinder innerhalb eines "symbiotischen" Familiensystems selbst unterrichten wollten. Wenn die Trennung nicht länger als nötig gedauert hat und nicht in unverhältnismäßiger Art und Weise umgesetzt worden ist. (red. LS)
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.7.2018 – 2 UF 18/17
Besucht ein 13-jähriges Kind weder eine öffentliche Schule noch eine staatlich anerkannte Ersatzschule, so sind familienrechtliche Maßnahmen nach § 1666 BGB gegen die alleinerziehende Mutter dann nicht angezeigt, wenn das Kind nach sachverständigen Feststellungen in körperlicher, kognitiver, sprachlicher, motivationaler, emotionaler und sozialer Hinsicht als normgerecht und altersgemäß einzustufen ist und den Erwerb eines anerkannten Schulabschlusses "Nichtschülerprüfung" anstrebt (red. LS).
Betreuung und Unterbringung
BGH, Beschl. v. 21.11. 2018 – XII ZB 57/18
a) § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG räumt dem Beschwerdegericht auch in einem Betreuungsverfahren die Möglichkeit ein, von einer erneuten Anhörung des Betroffenen abzusehen. Dies setzt jedoch u.a. voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 21.6.2017 – XII ZB 45/17, FamRZ 2017, 1610).
b) Wird dem Betroffenen das im Verfahren eingeholte Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 15.8.2018 – XII ZB 10/18, FamRZ 2018, 1770).
BGH, Beschl. v. 21.11.2018 – XII ZB 502/18
Sieht das Gericht im Unterbringungsverfahren von der vollständigen schriftlichen Bekanntgabe eines Gutachtens an den anwaltlich nicht vertretenen Betroffenen ab, weil zu besorgen ist, dass die Bekanntgabe die Gesundheit des Betroffenen schädigen oder zumindest ernsthaft gefährden werde, muss ein Verfahrenspfleger bestellt, diesem das Gutachten übergeben werden und die Erwartung gerechtfertigt sein, dass der Verfahrenspfleger mit dem Betroffenen über das Gutachten spricht (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 16.5.2018 – XIIZB 542/17, FamRZ 2018, 1196 und v. 22.2.2017 – XII ZB 341/16, FamRZ 2017, 923).
Patientenverfügung
BGH, Beschl. v. 14.11.2018 – XII ZB 107/18
1. Die erforderliche Konkretisierung einer Patientenverfügung kann sich im Einzelfall bei einer weniger detaillierten Benennung bestimmter ärztlicher Maßnahmen durch die Bezugnahme auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen ergeben. Ob in solchen Fällen eine hinreichend konkrete Patientenverfügung vorliegt, ist dann durch Auslegung der in der Verfügung enthaltenen Erklärungen zu ermitteln (im Anschluss an Senatsbeschl. BGHZ 214, 62 = FamRZ 2017, 748 [m. Anm. Dodegge]).
2. Urkunden über formbedürftige Willenserklärungen sind nach allgemeinen Grundsätzen auszulegen. Außerhalb der Urkunde liegende Umstände dürfen dabei aber nur berücksichtigt werden, wenn der einschlägige rechtsgeschäftliche Wille des Erklärenden in ...