EuGH, Urt. v. 14.12.2021 – RS C-490/20 (Stolichna obshtina, rayon "Pancharevo")

1. Bei einem minderjährigen Kind, das Unionsbürger ist und dessen vom Aufnahmemitgliedstaat ausgestellte Geburtsurkunde zwei Personen gleichen Geschlechts als seine Eltern bezeichnet, ist der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit das Kind besitzt, verpflichtet, ihm einen Personalausweis oder Reisepass auszustellen, ohne die vorherige Ausstellung einer Geburtsurkunde durch seine nationalen Behörden zu verlangen.

2. Der Mitgliedsstaat, dessen Staatsangehörigkeit das Kind besitzt, ist auch verpflichtet, das aus dem Aufnahmemitgliedstaat stammende Dokument anzuerkennen, das es dem Kind ermöglicht, mit jeder dieser beiden Personen sein Recht auszuüben, sich im Gebiet der Union frei zu bewegen und aufzuhalten.

OLG Nürnberg, Beschl. v. 30.11.2021 – 11 W 3906/21

1. Dem Verfahrensrecht ist Vorrang vor dem Kollisionsrecht einzuräumen.

2. Die verfahrensrechtliche Vorfrage der Wirksamkeit einer inländischen Ehescheidung richtet sich deshalb nicht nach dem hier für die Namensführung berufenen Sachrecht, sondern nach dem inländischen Verfahrensrecht.

Autor: Gabriele Ey, Vorsitzende Richterin am OLG a.D., Bonn

FF 2/2022, S. 85 - 87

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge