Die am 1.1.2023 in Kraft getretene Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts stellt die Juristen nicht nur wegen der zahlreichen Gesetzesänderungen einschließlich der neuen Verweisungen vor große Herausforderungen. Manche Neuerungen ohne Vorbild im bisherigen Recht, wie insbesondere das (misslungene) Ehegattenvertretungsrecht gem. § 1358 BGB, führen bis zu einer höchstrichterlichen Klärung zu Unsicherheiten im Rechtsverkehr. Betroffen von der Reform ist nicht nur das BGB, sondern auch zahlreiche weitere Gesetze, wie z.B. die ZPO, das FamFG, das BtOG und die BNotO, in denen ebenfalls wichtige Änderungen erfolgt sind.

Autor: Notar a.D. Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz, Regensburg

FF 2/2023, S. 49 - 64

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