Allgemeine Ehewirkungen
Bei der Beurteilung, ob die Übertragung eines Grundstücks durch einen Ehegatten sein Vermögen im Ganzen betrifft, ist ein von ihm vorbehaltenes dingliches Wohnungsrecht als ihm verbliebenes Vermögen zu berücksichtigen (BGH, Urt. v. 16.1.2013 – XII ZR 141/10).
Zuwendung einer Versicherungsleistung
Bezeichnet der Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung als Bezugsberechtigten im Todesfall unwiderruflich seinen Ehegatten, ist die Zuwendung der Versicherungsleistung regelmäßig bereits mit der Bezeichnung als Bezugsberechtigter vorgenommen. Dies gilt auch dann, wenn die Versicherungsleistung im Erlebensfall dem Versicherungsnehmer zustehen soll und das Bezugsrecht des Ehegatten daran geknüpft ist, dass die Ehe mit dem Versicherten bei dessen Tod besteht (BGH, Urt. v. 27.9.2012 – IX ZR 15/12, FamRZ 2013, 128).
Kindesunterhalt
Ist ein Kind seit seiner Geburt privat krankenversichert, gehören die Kosten hierfür zum angemessenen Unterhalt. Das Kind kann nur dann auf den Wechsel zu einer gesetzlichen Krankenversicherung verwiesen werden, wenn durch eine private Zusatzversicherung keine Nachteile bezüglich des Umfangs der Versicherungsleistungen entstehen (OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 18.4.2012 – 3 UF 279/11, FamRZ 2013, 138).
Ehegattenunterhalt
Wird ein aus dem Ausland stammender Ehegatte im Zusammenhang mit seiner Eheschließung in Deutschland ansässig und hätte er ohne die Ehe sein Heimatland nicht verlassen, bestimmt sich sein angemessener Lebensbedarf im Sinne von § 1578b Abs. 1 S. 1 BGB nach den Erwerbs- und Verdienstmöglichkeiten, die sich ihm bei einem Verbleib in seinem Heimatland geboten hätten. Das von dem ausländischen Ehegatten in seinem Heimatland hypothetisch erzielbare Einkommen ist gegebenenfalls im Hinblick auf Kaufkraftunterschiede an das deutsche Preisniveau anzupassen. Der angemessene Lebensbedarf des unterhaltsberechtigten Ehegatten kann auch in diesen Fällen nicht unter das unterhaltsrechtliche Existenzminimum sinken, welches dem in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte ausgewiesenen Selbstbehalt eines nichterwerbstätigen Unterhaltsschuldners entspricht (BGH, Urt. v. 16.1.2013 – XII ZR 39/10).
Elternunterhalt
Das Taschengeld eines Ehegatten ist grundsätzlich auch für den Elternunterhalt einzusetzen. Dies gilt allerdings nicht in Höhe eines Betrages von 5–7 % des Mindest-selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen sowie in Höhe etwa der Hälfte des darüber hinausgehenden Taschengeldes (BGH, Urt. v. 12.12.2012 – XII ZR 43/11).
Versorgungsausgleich
- Bei Soldaten ist die dem Versorgungsausgleich zugrunde zu legende Zeitdauer, die bis zu der für das Anrecht maßgeblichen Altersgrenze höchstens erreicht werden kann, nach der besonderen Altersgrenze des § 45 Abs. 2 SG zu bemessen (BGH, Beschl. v. 19.12.2012 – XII ZB 299/10).
- Gegen Entscheidungen in Versorgungsausgleichssachen ist ein Anschlussrechtsmittel durch die beteiligten Ehegatten unbefristet zulässig, so dass sie auch dann nicht teilweise in Rechtskraft erwachsen, wenn sich die Beschwerde nur gegen ein einzelnes Anrecht wendet. Führt ein Versorgungsträger die Beschwerde, ist eine Änderung zum Nachteil eines Ehegatten dann möglich, wenn sich erst im Beschwerdeverfahren herausstellt, dass ein Ausgleich nicht im Versorgungsausgleich, sondern güterrechtlich zu erfolgen hat (OLG Oldenburg, Beschl. v. 29.8.2012 – 14 UF 22/11, FamRZ 2013, 136 m. Beitrag Borth, FamRZ 2013, 94).
Sorge- und Umgangsrecht
Allein die Möglichkeit, als Alleinerziehende nach § 4 Abs. 3 S. 4 BEEG für zwei weitere Monate (insgesamt somit für 14 Monate) Elterngeld zu beziehen, rechtfertigt es nicht, gemäß § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB das gemeinsame elterliche Sorgerecht teilweise aufzuheben und der alleinerziehenden Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind zu übertragen (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 14.2.2013 – 2 UF 272/12).
Einbenennung
Die Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils mit unbekanntem Aufenthalt in die Einbenennung des Kindes hat zu erfolgen, wenn bei mehrjährigem Kontaktabbruch zu diesem Elternteil und Integration des Kindes in die Stieffamilie die Einbenennung dem Kindeswohl und -willen entspricht und das Festhalten am Namensband purer Formalismus wäre (red. LS, OLG Karlsruhe, Beschl. v. 24.4.2012 – 5 UF 199/11, FamRZ 2013, 226).
Unterbringung Minderjähriger
- Bei minderjährigen Kindern ist nur die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung gemäß § 1631b BGB genehmigungspflichtig; andere freiheitsbeschränkende Maßnahmen – wie Anbringung von Bettgittern oder Fixierung – bedürfen nach der verfassungsgemäßen Regelung des § 1631b BGB einer familiengerichtlichen Genehmigung nicht. Eine entsprechende Anwendung von § 1906 Abs. 4 BGB scheitert an einer planwidrigen Regelungslücke (red. LS, OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 19.11.2012 – 5 UF 187/12, ZKJ 2013, 76).
- Voraussetzung sowohl für die Erteilung als auch für die Verlängerung der familiengerichtlichen Genehmigung einer mit Freiheitsentziehung verbundenen Unterbringung eines Minderjährigen ist jeweils ein entsprechender Antrag des bzw. der Sorgeberechtigten (OLG Bremen, Beschl. v. 14.1.2013 – 5 UF 1/13, BeckRS 2013, 02460).
Verfahrensrecht
- Zur rechtzeitigen Weiterleitung einer Rechtsm...