Ein mögliches Indiz für eine Begünstigung nur des eigenen Kindes ist beispielsweise, wenn auch dessen Geschwister vergleichbare Zuwendungen erhalten haben.[19]

[19] OLG Brandenburg, Beschl. v. 17.4.2014 – 9 UF 177/13; MüKo-BGB/Koch, § 1374 Rn 29.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge