BFH, Urt. v. 5.12.2019 – II R 5/17

Erbt ein Kind von seinem biologischen Vater, findet auf das Erbe nicht die für Kinder günstige Steuerklasse I Anwendung, sondern es wird nach der Steuerklasse III besteuert. Dasselbe gilt, wenn der biologische Vater seinem Kind zu Lebzeiten eine Schenkung macht.

Autor: Gabriele Ey , Vorsitzende Richterin am OLG Köln

FF 4/2020, S. 172 - 176

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