Versorgungsausgleich
BGH, Beschl. v. 13.1.2021 – XII ZB 401/20
Bei der externen Teilung eines fondsgebundenen Anrechts in der Bezugsgröße Fondsanteile ist der Ausgleichswert als Zahlbetrag hinreichend bestimmt, wenn der Geldkurs des Anteils bei Rechtskraft der Entscheidung zum Versorgungsausgleich taggenau aus einem vom Versorgungsträger bereitgestellten und in der Beschlussformel angegebenen Internet-Zugang nebst Zugangscode ermittelt werden kann (Fortführung von Senatsbeschl. v. 11.7.2018 – XII ZB 336/16, FamRZ 2018, 1745).
BGH, Urt. v. 16.12.2020 – XII ZR 28/20
a) Gepfändete und zur Einziehung überwiesene Versorgungsanrechte können im Versorgungsausgleich durch interne Teilung ausgeglichen werden (Fortführung von Senatsbeschl. v. 7.8.2013 – XII ZB 673/12, FamRZ 2013, 1715).
b) Die Übertragung des Anrechts erfolgt regelmäßig mit den sich aus dem Pfändungs-und Überweisungsbeschluss ergebenden Beschränkungen; eine diesbezügliche Maßgabenanordnung des Familiengerichts hat deklaratorische Bedeutung.
Elterliche Sorge und Umgang
KG, Beschl. v. 23.12.2020 – 16 UF 10/20
1. Eine Gefährdung des kindlichen Wohls, die einen mehrjährigen Ausschluss des Umgangs zwischen Kind und familienfernem Elternteil rechtfertigt, liegt auch vor, wenn Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung der körperlichen und/oder psychischen Unversehrtheit des betreuenden Elternteils gegeben sind, weil davon das Wohl eines siebenjährigen, von Geburt an in der Obhut des gefährdeten Elternteils lebenden Kindes abhängt.
2. Bei einem hinreichenden Inlandsbezug bestimmen sich die Maßstäbe, an denen das "Kindeswohl" im Sinne von § 1684 Abs. 4 BGB zu messen ist, nicht nach den Wertvorstellungen ausländischer Kulturkreise, sondern nach der Werteordnung des Grundgesetzes und den im Inland anerkannten gesellschaftlichen Werte- und Moralvorstellungen.
3. Nachdem Art. 9 Abs. 3 UN-Kinderrechtskonvention das Recht des Kindes, das von einem oder beiden Elternteilen getrennt ist, regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen, nur gewährt, soweit dies nicht seinem Wohl widerspricht, bietet die UN-Kinderrechtskonvention vom 20.11.1989 im Ergebnis kein höheres Schutzniveau als bereits durch § 1684 Abs. 4 S. 2 BGB vermittelt wird.
OLG Karlsruhe, Beschl. v. 21.1.20201 – 20 UF 146/20
1. Die vorläufige Entziehung wesentlicher Teile des Sorgerechts ist gerechtfertigt, wenn erhebliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine Gefährdung der seelischen Gesundheit des Kindes bereits eingetreten ist und beide Eltern – die Mutter infolge einer psychischen Erkrankung, der Vater jedenfalls wegen andauernder Inhaftierung – ihren Versorgungs- und Erziehungsaufgaben nicht nachkommen können.
2. Zur Ablehnung des Antrags der Mutter auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren mangels hinreichender Erfolgsaussicht.
Betreuung und Unterbringung
BGH, Beschl. v. 20.1.2021 – XII ZB 202/20
Erfolgt die Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (im Anschl. an Senatsbeschl. v. 17.4.2019 – XII ZB 570/18, FamRZ 2019,1272).
BGH, Beschl. v. 16.12.2020 – XII ZB 315/20
Zum Absehen des Beschwerdegerichts von der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen in einem Betreuungsverfahren.
Verfahrensrecht
BGH, Beschl. v. 16.12.2020 – XII ZB 26/20
a) Hat das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen, nach § 61 Abs. 2 und 3 FamFG eine Entscheidung über die Zulassung der Beschwerde zu treffen, weil es von einer Beschwer über 600 EUR ausgegangen ist, und hat das Beschwerdegericht diese Entscheidung nicht nachgeholt, obwohl es von einer geringeren Beschwer ausgegangen ist, kann das Rechtsbeschwerdegericht im Rahmen der Erheblichkeit dieses Verfahrensfehlers prüfen, ob eine Zulassung der Beschwerde geboten gewesen wäre (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 9.4.2014 – XII ZB 565/13, FamRZ 2014, 1100 und v. 23.9.2020 – XII ZB 490/18, MDR 2020, 1461).
b) Zum Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Auskunftsverpflichtung in einer Zugewinnausgleichssache (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 8.7.2020 – XII ZB 334/19, FamRZ 2020, 1572).
BGH, Beschl. v. 27.1.2021 – XII ZR 21/20
Das Berufungsgericht ist zur erneuten Vernehmung eines Zeugen verpflichtet, wenn es dessen Glaubwürdigkeit anders beurteilen oder dessen Aussage anders verstehen will als die Vorinstanz. Unterlässt es dies, verletzt es das rechtliche Gehör der benachteiligten Partei (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 21.3.2012 – XII ZR 18/11, NJW-RR 2012, 704 und v. 21.10.2020 – XII ZR 114/19, NJW-RR 2020, 1519).
BGH, Beschl. v. 13.1.2021 – XII ZB 329/20
a) Begehrt ein Verfahrensbeteiligter Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Behauptung, ein fristgebundener Schriftsatz sei auf dem Postweg verloren gegangen, ist Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn der Antragsteller aufgrund einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe des in Ver...