BGH, Beschl. v. 9.2.2022 – XII ZB 474/21

Dem Beschwerdeführer ist keine Wiedereinsetzung wegen der Versäumung der Frist zur Begründung der Beschwerde zu gewähren, wenn er vor Fristablauf keinen ordnungsgemäßen Antrag auf Fristverlängerung – etwa unter Hinweis auf eine nicht gewährte Akteneinsicht – gestellt hat, mit dem diese ohne Einwilligung des Gegners gemäß § 117 Abs. 1 S. 4 FamFG i.V.m. § 520 Abs. 2 S. 3 ZPO hätte erfolgen können (im Anschluss an BGHZ 217, 199 = NJW 2018, 952).

BGH, Beschl. v. 19.1.2022 – XII ZB 357/21

Wird in einer Betreuungssache ein Ablehnungsgesuch, das allein auf die Gründe der erstinstanzlichen Entscheidung gestützt ist, mit der Einlegung der gegen diese Entscheidung gerichteten Beschwerde verbunden, ist dieses unverzüglich i.S.v. § 6 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 44 Abs. 4 S. 2 ZPO angebracht.

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