Fölsch, Das neue FamFG in Familiensachen, 2008, 344 Seiten, 39 EUR, Deutscher Anwaltverlag
Kroiß/Seiler, Das neue FamFG – Erläuterungen, Muster, Arbeitshilfen, 2008, 226 Seiten, 34 EUR, Nomos Verlag
Schulte-Bunert, Das neue FamFG – Textausgabe mit Erläuterungen, 2009, 560 Seiten, 38 EUR, Luchterhand Verlag
Auch wenn man nicht das BGBl bezogen hat und weitgehend Anzeigen in Fachzeitschriften ignoriert, ist es praktisch unmöglich zu übersehen, dass im Familienrecht eine große Veränderung bevorsteht. Die Aufsätze zum FamFG sind Legion und auch die Monographien sind in ihrer Zahl kaum zu überschauen, insbesondere wenn Verlage gleichzeitig von verschiedenen Autoren Druckwerke anbieten. Was soll man lesen, was anschaffen? Die Frage ist berechtigt, denn neben den schon erschienenen Werken kündigen alle Fachverlage für die nächsten Monate weitere Veröffentlichungen an, vom Lehrbuch bis zum Kommentar. Das alles betrifft das am 1. September 2009 in Kraft tretende Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Die Flut der Publikationen wird aber noch anschwellen, denn inzwischen ist auch das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) vom Bundesrat gebilligt worden und tritt ebenfalls am 1.9.2009 in Kraft. Die Zahl der hierzu erscheinenden Druckwerke wird zwar geringer ausfallen als zum FamFG, denn es handelt sich um eine Materie, die auch in der Vergangenheit nur von wenigen Autoren bearbeitet und durchdrungen wurde.
Aber sowohl der Anwalt als auch der erstinstanzliche Richter muss sich in den wenigen verbleibenden Monaten auf die Neugestaltung des Familienrechts vorbereiten, zumal neben den inhaltlichen Veränderungen eine Duplizität der Rechtslage auf sie zukommt. Denn beide Gesetze gehen von der Stichtagsregelung aus: Was ab 1.9.2009 eingeleitet wird, unterliegt dem neuen Recht, für die bis 31.8.2009 eingeleiteten Verfahren kommen – grundsätzlich – die neuen Vorschriften zunächst nicht zur Anwendung.
Bei allen zum FamFG veröffentlichten Publikationen ist zu beachten, dass durch die noch zu erwartende Änderung des Zugewinnausgleichsrechts und die verabschiedete Reform des Versorgungsausgleichs auch das FamG in den jeweiligen Kapiteln geändert wird, was die jeweiligen Autoren bei Drucklegung noch nicht beachten konnten.
Zur Vorbereitung auf den 1.9.2009 sind Monographien besonders gut geeignet, denn Kommentare erläutern die Einzelvorschrift, und um überhaupt Zugang zur zukünftigen Rechtslage zu finden, sind Darstellungen hilfreich und auch notwendig, die dem Leser den Zugang zu den Veränderungen erleichtert.
Dieser Aufgabe widmen sich die Werke von Kroiß/Seiler, Schulte-Bunert und Fölsch. Schon aus dem Titel des jeweiligen Buches erschließt sich, dass Fölsch nur das Familienrecht im Fokus hat und nicht den gesamten Inhalt des FamFG.
Die Gesamtdarstellung des FamFG von Schulte-Bunert enthält zunächst eine kurze, aber dennoch wichtige Übersicht über das Gesetzgebungsverfahren. Die Mitglieder der einzelnen Arbeitsgruppen werden aufgeführt, was auf den ersten Blick etwas erstaunt. Jedoch wird in Zukunft bei Aufsätzen und sonstigen Veröffentlichungen auf diese Namen zu achten sein, denn diese Fachleute waren an der Gestaltung beteiligt und können deshalb die Motive und Absichten authentisch darstellen. Die Ziele und Inhalte des FamFG einschließlich FamGKG handelt Schulte-Bunert auf wenigen Seiten ab (S. 4–14), die Übergangsvorschriften auf den Seiten 14–18. Der gesamte Gesetzestext wird auf den Seiten 311–529 abgedruckt. Dies erleichtert die Lektüre erheblich, da nicht auf einen externen Text zurückgegriffen werden muss. Sehr knapp ist das Stichwortverzeichnis ausgefallen (6 Seiten), in ihm wird aber auf die jeweilige Randnummer verwiesen, was das Auffinden erleichtert. Es ist sicherlich dem Umfang des Werkes zuzuschreiben, dass eine Synopse "Altes Recht – Neues Recht" fehlt, jedoch hat Schulte-Bunert bei der jeweiligen Erläuterung immer einen Bezug auf das Recht des FGG und der ZPO hergestellt.
Der umfangreiche Textteil des Buches (S. 19–310) folgt dem Aufbau des Gesetzes und ist eher als Kommentar zu verstehen. Das jeweilige Kapitel des Gesetzes wird mit einer Übersicht der Vorschriften eröffnet. Im Anschluss wird jede Vorschrift des Gesetzes erläutert und – wie schon erwähnt – jeweils auch ein Bezug zur bisherigen Rechtslage hergestellt. Die sehr straffe, aber umfassende Erläuterung erfordert einen ständigen Rückgriff auf die Gesetzesvorschrift, da einzelne Vorschriften nur mit einem Schlagwort belegt sind und für den Einsteiger sich deshalb der Inhalt erst erschließt, wenn der jeweilige Gesetzestext bekannt ist. Ein Rückgriff auf vorangehende Erläuterungen wird jedoch im Regelfall dadurch vermieden, dass die jeweiligen Wirkungen kurz wiederholt werden. Als Beispiel sei die Randnummer 453 dargestellt: Zwar wird auf die Entscheidung durch Beschluss (§ 38) verwiesen. Dennoch erfolgt dann eine sehr kurze, aber verständliche Zusammenfassung, ohne die Ausf...