Liebe Leserinnen und Leser,
das FGG-Reformgesetz mit seinem in Artikel 1 kodifizierten Herzstück, dem FamFG, ist in der Fachwelt bereits geraume Zeit ein viel besprochenes Thema. Und das aus gutem Grund. Bedeutet es doch, dass im Familienrecht, eineinhalb Jahre nach Einführung der Unterhaltsrechtsreform, wieder grundlegende und umfangreiche Neuerungen anstehen, die von Familienanwälten und Familienrichtern in die Praxis umzusetzen sind. Angefangen bei der völligen Neuordnung des familiengerichtlichen Verfahrens und der damit verbundenen Schaffung des "Großen Familiengerichts" bis hin zu einem reformierten Kostenrecht werden zahlreiche neue Regelungen Ihre tägliche Arbeit verändern – und nach dem Willen des Reformgesetzgebers auch verbessern. Doch auch wenn das FamFG dank seines systematischen Aufbaus übersichtlicher und einfacher in der Rechtsanwendung ist als das zunehmend schwer überschaubar gewordene FGG – auch in dieser sich nicht immer auf Anhieb erschließenden Systematik muss man sich erst einmal zurechtfinden und bewegen lernen. In jedem Fall aber lohnt es, sich frühzeitig vertraut zu machen mit dem Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17.12.2008 (BGBl I 2008, 2586), das zum 1. September 2009 in Kraft treten wird.
Redaktion, Herausgeber und Verlag der monatlich erscheinenden Fachzeitschrift "Forum Familienrecht – FF" möchten Sie bei der Vorbereitung auf die zahlreichen neuen Regelungen und deren Anwendung unterstützen. Sie haben sich deshalb entschlossen, die vorliegende Sonderausgabe "FamFG spezial" herauszugeben. Diese soll einen kleinen Überblick über die vielfältigen Themen und Fragen geben, die das FamFG aufwirft. Neben Aufsätzen, die den neuen systematischen Aufbau des Gesetzes verständlich und nachvollziehbar machen wollen, finden Sie hierin Abhandlungen, die bestimmte Teilbereiche des FamFG einer kritischen Betrachtung unterziehen. So erörtert z.B. Fölsch sehr anschaulich, wie die Unterscheidung von Familienstreitsachen, Ehesachen und fG-Familiensachen nach dem FamFG aussieht (siehe S. 2 ff.), Kindermann erläutert die Abänderung von Unterhaltstiteln (siehe S. 18 ff.), Wever stellt das "Große Familiengericht" und seine Zuständigkeiten vor (siehe S. 13 ff.) und Götz beleuchtet das Verfahren bei Kindeswohlgefährdung aus Sicht der gerichtlichen Praxis (siehe S. 20 ff.). Denn mit dem Inkrafttreten des FamFG wird auch das sog. KiwoMaG, das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls, entfallen, das bestimmte Reformschritte mit Kindesbezug vorgezogen hatte und bereits im Jahr 2008 in Kraft getreten war. In diesen und vielen weiteren interessanten Beiträgen wird deutlich, wie weitreichend die Folgen des FGG-Reformgesetzes für Familienanwälte und in letzter Konsequenz auch für ihre Mandanten sind.
Damit ist das Thema FamFG natürlich noch lange nicht erschöpft. Die Idee, ein Sonderheft "FamFG spezial" zusammenzustellen, ist erwachsen aus der kontinuierlichen Beschäftigung mit der Reform in "Forum Familienrecht". In der Fachzeitschrift werden das FGG-Reformgesetz und seine Entwicklung von Beginn an dokumentiert und mit ausgewählten Aufsätzen begleitet. Die Entstehungsgeschichte der Reform ist lang und hat mit der Einsetzung von Sachverständigenkommissionen im Jahre 2003 eine eigene Dynamik entwickelt (siehe S. 33). Wenn das FGG-RG nun am 1.9.2009 in Kraft tritt, werden das FGG, das 6. Buch der ZPO und die Verfahrensvorschriften der HausratsVO wegfallen. Es findet Anwendung auf alle die Verfahren, die nach dem Inkrafttreten eingeleitet werden. Wie sich die neue Rechtslage letztlich in der Praxis auswirkt, werden zu gegebener Zeit entsprechende Entscheidungen zeigen. Die Redaktion der FF – unter Leitung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Klaus Schnitzler und Mitarbeit von Vorsitzender Richterin am OLG Gabriele Göhler-Schlicht (zuständig für den Rechtsprechungsteil) – wird das FamFG wie auch die anderen Reformen in 2009 (Versorgungsausgleich und Güterrecht) für ihre Leser auch weiterhin mit aktuellen Beiträgen aufmerksam im Blick behalten.
Jetzt wünschen wir Ihnen eine hoffentlich spannende Lektüre von "FamFG spezial"!
Klaus Schnitzler, RA und FA für Familienrecht, Euskirchen
Beate Eschbach, Deutscher Anwaltverlag, Bonn