Das Bundesministerium der Justiz[1] hat im November 2007 überraschend einen Gesetzesentwurf zur teilweisen Neuregelung des gesetzlichen Güterstandes vorgelegt. In diese Novelle sind verschiedene in der Praxis und bei den Deutschen Familiengerichtstagen immer wieder geforderte Änderungen des Zugewinnausgleichsrechts eingearbeitet worden. Vor allen Dingen soll das Recht des gesetzlichen Güterstandes in folgenden Punkten überarbeitet werden:
- Fortfall des § 1370 BGB,
- Erweiterung der Auskunftsrechte durch den Anspruch auf Belegvorlage,
- Auskunftsanspruch zum Anfangsvermögen,
- Berücksichtigung eines negativen Anfangs- und Endvermögens,
- Verbesserung des vorläufigen Rechtsschutzes,
- Abschaffung des § 1378 Abs. 2 BGB in der bisherigen, weiten Fassung,
- Änderung des § 1390 BGB.
Zwischenzeitlich hat der Deutsche Anwaltverein (Familienrechtsausschuss) eine Stellungnahme[2] zum Gesetz abgegeben. In großen Teilen wird die Gesetzesinitiative begrüßt. Zu Recht werden jedoch einige kritische Anmerkungen hierzu gemacht. Auch der vorliegende Beitrag versucht aufzuzeigen, in welchen Bereichen Änderungs- und Handlungsbedarf besteht.[3]
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