Allgemeines
BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 3.4.2019 – 1 BvR 2556/17
Die Rechtsprechung des BGH (Beschl. v. 30.3.2017 – I ZR 19/16) zur Haftung wegen der Teilnahme an Internet-Tauschbörsen (Filesharing bei einem Familieninternetanschluss) ist mit dem GG vereinbar. Wenn über einen Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde und die Anschlussinhaber angeben müssen, welcher Familienangehörige diese begangen hat, verletzt es diese nicht in ihrem Grundrecht auf Achtung des Familienlebens aus Art. 6 Abs. 1 GG.
BGH, Urt. v. 2.4.2019 – VI ZR 13/18
Ein Arzt, der das Sterben eines unheilbar Kranken ohne Patientenverfügung nicht durch Beendigung der lebensverlängernden Maßnahmen ermöglicht hat, muss nach dessen Tod kein Schmerzensgeld und keinen Schadensersatz an die Hinterbliebenen zahlen.
VG Münster, Beschl. v. 5.4.2019 – 6 L 211/19 – n. rk.
Das Jugendamt darf eine Mutter von vier Kindern, die von einem Mann bei Behördengängen unterstützt wird, der die Kinder auch zu Sportterminen bringt, über die Verurteilung des Mannes wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften informieren (red. LS).
Ehegüterrecht
OLG Bremen, Beschl. v. 26.10.2018 – 4 UF 39/18
1. Eine in einem Vergleich enthaltene Abgeltungsklausel, die vorsieht, dass mit Zahlung eines vereinbarten Betrages sämtliche – auch unbekannte – wechselseitigen Ansprüche der Ehegatten im Zusammenhang mit ihrer Trennung und Beendigung der Ehe abgegolten sein sollen, erfasst allein die bis zum Abschluss des Vergleichs entstandenen Ansprüche.
2. Nicht erfasst von einem solchen Vergleich wird hingegen ein sich erst aus dem Vorgang des Vergleichsschlusses selbst ergebender Schadensersatzanspruch des einen Ehegatten gegen den anderen (hier nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durch Unterlassen einer Aufklärung eines Ehegatten über einen für dessen Bereitschaft zum Abschluss des Vergleichs offenkundig essentiellen, nur dem anderen Ehegatten bekannten Umstand).
OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 29.8.2018 – 2 UF 66/18, FamRZ 2019, 457 m. Anm. Mayer S. 461
Zu Schadensersatzansprüchen und der Forderungsberechtigung aus Sparbüchern, wenn – später getrennt lebende – Eltern unter Verwendung des Namens eines Kindes ein Sparbuch anlegen, das sie weiterhin in ihrem Besitz behalten.
OLG Oldenburg, Beschl. v. 18.2.2019 – 13 UF 107/17
Ersteigert ein Ehegatte das bis dahin gemeinsame Grundstück der Ehegatten, so kann der weichende Ehegatte vom Ersteher zumindest dann Zahlung des hälftigen Betrags einer in das geringste Gebot fallenden, einem Kreditinstitut zur Sicherung eines gemeinsam aufgenommenen Darlehens eingeräumten, aber nicht mehr valutierten Grundschuld verlangen, wenn der Ersteher das Grundstück weiterverkauft hat. (Abgrenzung BGH, Urt. v. 20.10.2010 – XII ZR 11/08, BGHZ 187, 169-176)
Herausgabe einer Schenkung
BGH, Urt. v. 20.11.2018 – X ZR 115/16
1. Hat der Sozialhilfeträger den Anspruch des Schenkers auf Rückgabe des Geschenks wegen Verarmung auf sich übergeleitet, kann der Beschenkte grundsätzlich bei einer Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts die Rückgabe des Geschenks auch dann verweigern, wenn er bei Erfüllung des Rückforderungsanspruchs seinerseits Sozialhilfe von dem betreffenden Träger beanspruchen könnte.
2. Dem Beschenkten ist jedoch die Notbedarfseinrede nach Treu und Glauben verwehrt, wenn der Schenker dem Beschenkten einen Vermögensgegenstand zuwendet, den er zur Deckung seines Unterhaltsbedarfs benötigt, dieser Unterhaltsbedarf deshalb vom Sozialhilfeträger befriedigt werden muss und der Beschenkte annehmen muss, den zugewendeten Gegenstand mit der Schenkung einer Verwertung zur Deckung des Unterhaltsbedarfs des Schenkers zu entziehen.
Unterhalt
BGH, Beschl. v. 20.3.2019 – XII ZB 365/18
a) Zur Anrechnung eines Rückforderungsanspruchs nach § 528 Abs. 1 BGB im Rahmen der Leistungsfähigkeit für den Elternunterhalt (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 20.2.2019 – XII ZB 364/18, zur Veröffentlichung bestimmt).
b) Die Grundsätze zur Ermittlung der Leistungsfähigkeit von verheirateten Kindern für den Elternunterhalt gelten auch dann, wenn beide Ehegatten ihren jeweiligen Eltern zum Unterhalt verpflichtet sind (im Anschluss an Senatsurt. BGHZ 186, 350 = FamRZ 2010, 1535 und Senatsbeschl. BGHZ 200, 157 = FamRZ 2014, 538).
BGH, Beschl. v. 20.2.2019 – XII ZB 364/18
Verschenkt der zum Elternunterhalt Verpflichtete eine selbst genutzte, unterhaltsrechtlich als Vermögen nicht einsetzbare Eigentumswohnung und behält er sich daran einen lebenslangen Nießbrauch vor, so kann sich seine unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit nicht durch einen Rückforderungsanspruch nach § 528 Abs. 1 BGB erhöhen.
OLG Hamm, Beschl. v. 24.7. 2018 – 11 UF 57/18, juris = FamRZ 2019, 531
1. Kann eine Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners nur begründet werden, wenn ihm die Verwertung seines Vermögens angesonnen wird, kommt es stets darauf an, ob die Vermögensverwertung zumutbar ist. (Rn 26)
2. Die Verwertung des Vermögensstammes kann nicht verlangt werden, wenn sie den Unterhaltsschuldner von fortlaufenden Einkünften ...