Zum 6.1.2018 hat schließlich auch Griechenland die Möglichkeit des Scheidungsvertrags eingeführt.[15] Wie in Frankreich müssen die Ehegatten beim Abschluss der Vereinbarung anwaltlich vertreten sein. Die Vereinbarung wird von einem Notar beurkundet und dann an das Standesamt weitergeleitet, das die Scheidung registriert. Haben die Ehegatten minderjährige Kinder, müssen sie auch Regelungen über das Sorgerecht, den Umgang und den Unterhalt treffen.

[15] Gesetz Nr. 4509/2017 v. 27.12.2017. Siehe dazu Bergmann/Ferid/Henrich/Kastrissios, Int. Ehe- und Kindschaftsrecht, Griechenland, 236. EL, S. 45 f.; Kontogeorgou, Die neue einvernehmliche Scheidung in Griechenland im Spiegel der EuEheVO, NZFam 2018, 385.

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