Handbuch für die familienrechtliche Praxis: Rechtsgrundlagen/Erläuterungen/MusterMallory Völker/Monika Clausius8. Auflage, Nomos Verlag Baden-Baden 2021ISBN 978-3-8487-6814-1, 98 EUR
Im Februar 2021 ist nach einem Verlagswechsel die 8. Auflage des "Völker/Clausius" nunmehr im Nomos Verlag erschienen. Das bekannte Werk erhält zugleich einen neuen Untertitel: "Handbuch für die familienrechtliche Praxis: Rechtsgrundlagen/Erläuterungen/Muster". Es ist grundsätzlich auf dem Stand Sommer 2020, wobei vereinzelnd auch aktuellere Entscheidungen und Literatur eingearbeitet worden sind.
Schon äußerlich wird deutlich, dass der neue Untertitel mit Recht gewählt worden ist. Das Buch ist auf stolze 1.144 Seiten angewachsen und in der 8. Auflage nun mit festem Einband versehen. Die Buchseiten weisen eine angenehme Stärke auf und sind griffig in der Haptik. Schriftbild und Schriftgröße sind leserfreundlich gewählt. Es existiert auch ein 39 Seiten starkes und umfassendes Stichwortverzeichnis. Im Fließtext finden sich immer wieder fettgedruckte Sachbegriffe, die das Auffinden der einschlägigen Textpassage erleichtern, und Aufzählungen werden übersichtlich in Form von "bullet points" dargestellt. Das Werk arbeitet nach wie vor mit Fußnoten, die teilweise aufgrund der Vielzahl von Fundstellen zu beachtlicher Größe angewachsen sind. Auch hier zeigt sich "Handbuchcharakter". Durch die Vielzahl an verarbeiteten Literaturbeiträgen und Entscheidungen und der zum Teil in erfreulicher Tiefe dargestellten Probleme gewinnt dieses Werk auch für die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Familienrecht weiter an Bedeutung. Zugleich kann sich auf diese Weise aber auch der geneigte Praktiker durch die diversen Fundstellen eine Thematik schnell in der Tiefe erschließen. Das Werk ist zudem durchaus meinungsstark. Es beschränkt sich nicht auf die deskriptive Wiedergabe von Problemen und Streitständen, sondern entwickelt zumeist auch anhand der aufgezeigten Argumente eigene Positionen, wodurch die Darstellungen an Tiefe gewinnen und für den Nutzer aus der Wissenschaft besonders interessant machen. Teilweise wird gar zu rechtspolitischen Fragen Stellung genommen (siehe etwa die Diskussion "Kinderrechte in der Verfassung").
Die Gliederung des Werkes bleibt seiner bisherigen Linie treu, wenngleich in der 8. Auflage ein gut 57 Seiten starkes neues 15 Kapitel für die Abfassung von Verfassungsbeschwerden gegen kindschaftsrechtliche Entscheidungen hinzugekommen ist. So besteht das Handbuch nun aus 15 Kapiteln, einschließlich des Kapitels 14 über sämtliche im Kindschaftsrecht relevanten Gesetzestexte, die nach wie vor vollständig abgedruckt sind. Dies bleibt ein Gewinn für das Werk, da die Suche nach einschlägigen Gesetzestexten außerhalb des Buches obsolet bleibt.
Das in der 7. Auflage aus dem Jahr 2016 noch vorhandene Musterverzeichnis ist nun entfallen, was dem Umstand geschuldet sein dürfte, dass im Formularteil ohnehin sämtliche für die Praxis relevanten Muster und Formulare kompakt zu finden sind. Im Formularteil in Kapitel 13 finden sich ausformulierte Muster für die wichtigsten Anträge und Erwiderungen im Kindschaftsrecht nebst Begründungsmustern inklusive HKÜ-Anträgen und solchen zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen. Abgerundet wird der Formularteil durch Schriftsatzmuster zum einstweiligen Rechtschutz und dem Rechtsmittelrecht.
Nicht zuletzt dieser Teil verleiht dem Werk seine besondere Praxistauglichkeit und macht es nach wie vor auch für Einsteiger sehr interessant.
Aufgrund des großen inhaltlichen Umfangs kann hier nur eine kompakte Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts erfolgen.
Die ersten beiden Kapitel zum Sorge- und Umgangsrecht, die bereits gut 430 Seiten des Werkes ausmachen, sind auch in der 8. Auflage so gestaltet, dass zunächst das materielle Recht ausgehend von dessen Grundlagen hin zu der Erläuterung und Kommentierung der einschlägigen Vorschriften im FamFG dargestellt wird. In Bezug auf die Gliederung wäre im Sorgerecht lediglich kritisch anzumerken, dass auch in der dem Kapitel unmittelbar vorangestellten detaillierten Gliederung ein expliziter Hinweis auf den Ort der Abhandlung der praxisrelevanten Vorschriften nach §§ 1626a Abs. 1 Nr. 3, 155a FamFG und § 1628 BGB gewinnbringend sein könnte. Derzeit leidet dadurch etwas die schnelle Auffindbarkeit im Inhaltsverzeichnis, da sich in den Überschriften kein direkter Hinweis auf die einschlägigen Ausführungen finden lässt (anders als z.B. bei §§ 1671 und 1666 BGB).
Die Darstellung der ersten beiden Kapitel ist im Übrigen inhaltlich umfassend und geht bisweilen in der Tiefe sogar über manchen Großkommentar hinaus, was z.B. im Umgangsrecht gerade für Praktiker aber ein Gewinn ist, wenn man sich etwa mit der Problematik einer Feiertags- oder Ferienumgangsregelung zu beschäftigen hat. Die besonders praxisrelevanten Teile werden besonders ausführlich bearbeitet und es werden z.B. alle relevanten wiederkehrenden Fallkonstellationen im Rahmen der Verfahren nach § 1671 Abs. 1 Satz ...