Horn (Hrsg.)2022, Nomos Verlag, 394 SeitenISBN 978-3-8487-7662-7, 59 EUR
Wie wir alle wissen, gibt es seit Januar 2023 eine umfassende Reform des Vormundschafts-, Kindschafts-, Pflegschafts- und Betreuungsrechtes. Rechtzeitig dazu ist das Buch über die neue gesetzliche Vertretung im BGB erschienen.
Das Buch befasst sich sehr eingehend mit folgenden Themen:
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Historie und Hintergründe zur großen Reform |
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Überblick über die neue Systematik zur gesetzlichen Vertretung im BGB |
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Übergangsvorschriften |
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Notarvertretungsrecht von Ehegatten – § 1358 BGB |
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Einrichtung der Ämter, Arten von Ämtern, Aufgaben, Umfang und Beendigung der Ämter – Die Auswahl des Amtsträgers und seine Entlassung |
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Folgen der Beendigung für den Amtsträger bzw. des Ruhens für Eltern |
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Vertretungsbefugnis der Eltern |
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Ausschluss der Vertretungsmacht der Eltern und der Amtsträger, Ruhen der elterlichen Sorge |
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Entzug der Vertretungsmacht der Eltern und des Vormunds |
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Übertragung von Teilbereichen an einen zusätzlichen/Ergänzungspfleger bzw. Ergänzungsbetreuer |
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Rechte des Mündels bzw. der betreuten Person |
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Befreiungen der Amtsträger |
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Allgemeine Pflichten von Eltern und Amtsträgern |
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Vermögensverwaltung einschl. Verzeichnis, Anzeige- und Sperrpflichten |
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Haftung der Eltern und der Amtsträger |
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Vergütung und Aufwendungsersatz |
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Aufsicht und allgemeine Aufgabe durch das Gericht einschließlich Rechnungsbeleg |
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Genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte, §§ 1848 ff. BGB |
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Spezielle Themen bei minderjährigen Kindern |
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Spezielle Themen bei betreuten Personen |
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Gestaltungsoptionen für Testierende und Schenker |
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Die betreute bzw. minderjährige Person bei erbrechtlichen Geschäften |
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Letztwillige Verfügungen durch Minderjährige und durch Betreute |
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Besonderheiten bei minderjährigen und betreuten Beteiligten sowie bei der Nachlasspflegschaft |
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Überblick – Gesetzliche Vertretung/Betreuung im internationalen Kontext |
Wer das Buch zur Hand nimmt, wird schnell feststellen, dass dies keine leichte Lektüre ist. Sehr ausführlich werden alle Aspekte beleuchtet mit ausführlichen Zitaten und Quellenangaben. Es ist ein bestens ausgestattetes Nachschlagewerk zu allen Neuerungen. Auch wenn es noch keine Erfahrungen aus der Praxis gibt, so kann jeder Leser/jede Leserin ausführlich anhand dieses Buches nachschlagen, was im Einzelnen zu beachten ist.
Als Familienrechtlerin habe ich mir insbesondere das neue Notvertretungsrecht von Ehegatten (§ 1358 BGB) angeschaut. Völlig richtig wird dazu ausgeführt, dass der Staat dies als Zeit- und Kostenersparnis für ein vermeidbares Betreuungsmodell sieht. Allerdings ist es ja auch problematisch, automatisch den Ehegatten einzusetzen, der möglicherweise körperlich und geistig genau so wenig "fit" ist wie der Vertretene. Hier hätte ich mir gewünscht, dass noch mehr Wert gelegt worden wäre dafür, dass entsprechende Vorsorgeverfügungen gemacht werden sollten und es ist nicht verständlich geblieben, warum in einer "Mehrzahl der Fälle" sogar durch Notare kein geeignetes Dokument vorliegen würde.
Insgesamt ist das Buch jedoch sehr empfehlenswert und sollte als ausführliches Nachschlagewerk in keiner Kanzlei fehlen.
Autorinnen/Autoren:
Dr. Barbara Ackermann-Sprenger, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht, Stuttgart, Dr. Christa Bienwald, Rechtsanwältin, Oldenburg/Peißenberg, Dr. Claus-Henrik Horn, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Düsseldorf, Dr. Thomas Kischkel, Richter am Oberlandesgericht, Frankfurt/Main, Prof. Dr. Ludwig Kroiß, Präsident des Landgerichts, Traunstein, Prof. Dr. Markus Lamberz, Fachhochschule für Rechtspflege NRW, Bad Münstereifel, Dr. Karin Raude, Notarin, Aachen, Dr. Sibylle Seiferlein, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Notarin, Offenbach/Main, Prof. Dr. Maximilian Zimmer, Notar, Wernigerode
Bedauerlich ist natürlich, dass der verstorbene Rechtsanwalt Prof. Dr. Bienwald nicht mehr in dieses Buch eingebunden werden konnte. Er war ein hervorragender Kenner des Betreuungsrechtes und wurde nun zumindest von seiner Ehefrau, Frau Dr. Bienwald kompetent vertreten.
Rechtsanwalt Dr. Claus-Henrik Horn, der ebenfalls ein hervorragender Kenner des Erb- und Betreuungsrechtes ist, hat als Herausgeber mit diesem Buch Großartiges geleistet. Schon jetzt freut man sich, wenn in einiger Zeit nach entsprechender Anwendung und Bewährung eine zweite Auflage mit Erfahrungen aus der Praxis erscheinen wird.
Autor: Karin Meyer-Götz
Karin Meyer-Götz, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Steuerrecht, Dresden
FF 5/2023, S. 219 - 220