Familie definiert sich (vgl. hierzu die ausführlichen Ausführungen bei Nave-Herz)[26]:

nach ihrer "biologisch-sozialen Doppelnatur", durch Übernahme der biologischen und sozialen Reproduktions- und Sozialisationsfunktion neben anderen gesellschaftlichen Funktionen, die kulturell variabel sind,
in der Generationsdifferenzierung (Urgroßeltern/Großeltern/Eltern bzw. Mutter oder Vater/Kind(er)),
im Sinne des zwischen ihren Mitgliedern bestehenden spezifischen Kooperations- und Solidaritätsverhältnisses, aus dem heraus die jeweiligen Rollendefinitionen und die Betreuung sowie Versorgung der Kinder festgelegt werden.
[26] Nave-Herz, Eine kleine Geschichte des soziologischen Familienbegriffs, NZFam 2018, 1057 ff.

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