Die sehr konsequente Lösung des Entwurfs ist differenziert zu bewerten. Richtig ist es zunächst, dass der offizielle Samenspender von allen väterlichen Pflichten befreit ist und nicht als Vater festgestellt werden kann. Fraglich ist aber, ob nicht für die Becherspende doch in bestimmten Fällen noch ergänzende Regelungen gefunden werden sollten. Richtig ist wiederum, dass die zweite Elternstelle in vielen Fällen gut mit der Person besetzt werden kann, die als Partner der Mutter in die Samenspende eingewilligt hat. Doch trifft dies nicht in allen Fällen zu, so dass auch hier genauer differenziert werden muss.

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