Der vom Bundesjustizministerium im vergangenen Jahr vorgelegte Diskussionsteilentwurf zum Abstammungsrecht gibt Anlass, sich etwas grundsätzlicher mit einigen Rechtsfragen des Eltern-Kind-Verhältnisses auseinanderzusetzen. Insbesondere soll hier gezeigt werden, wie sich die grundgesetzlichen Vorgaben – dabei allem voran das Kindeswohl, aber auch das Elterngrundrecht, der Gleichbehandlungsgrundsatz sowie das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung – auswirken und welche Grenzen diese dem Gesetzgeber bei der Neugestaltung des Abstammungsrechts setzen.

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