1. Am Ende der mündlichen Erörterung am 15.3.2024 haben die Eltern mit Genehmigung aller übrigen Beteiligten eine (nicht vollstreckbare) Vereinbarung betreffend die sog. Erinnerungskontakte geschlossen. Hierzu der folgende wörtliche Auszug aus dem Protokoll der Erörterung:

Zitat

Nach eingehender Erörterung schließen die Eltern mit Zustimmung der übrigen Beteiligten die folgende Vereinbarung: Wir sind beide uns einig, dass wir an den von der Sachverständigen vorgeschlagenen Erinnerungskontakten mitwirken werden. Die Erinnerungskontakte sollen dreimal im Jahr stattfinden und werden vom Jugendamt B.-B. initiiert. Die erste Initiative wird im Laufe des Juli 2024 stattfinden.

2. Die Veröffentlichung der Entscheidung hat der Einsender vor allem wegen der Berührung mit dem Thema der sog. Erinnerungskontakte angeregt. Diese scheinen im schweizerischen Rechtsraum verbreitete Praxis zu sein, in Deutschland hingegen sowohl bei Kinderpsychologen, Jugendämtern als auch in der rechtlichen und rechtswissenschaftlichen Einordnung eher wenig Beachtung zu finden, möglicherweise zu Unrecht.

FF 6/2024, S. 254 - 258

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