Klaus Schnitzler (Hrsg.)5. Aufl., C.H. Beck Verlag, München 2020, geb., 1959 SeitenISBN 978-3-406-73277-5179 EUR
Sechs Jahre nach Erscheinen der Vorauflage wird die Neuauflage des bewährten Anwaltshandbuchs vorgelegt. In der fünften Auflage ist das Werk um mehr als 150 Seiten auf den stattlichen Umfang von jetzt knapp 2000 Seiten angewachsen – ein Hinweis darauf, dass das Familienrecht in den vergangenen Jahren erneut komplexer geworden ist und sich in dem Maße, in dem neben traditionellen Familienbildern neue, alternative Lebensentwürfe gewachsen sind, mehr und mehr in neue Unterkategorien ausdifferenziert hat.
Der voluminöse Band, der unverändert von Klaus Schnitzler, einem langjährigen, erfahrenen und mit großer Expertise ausgestatteten Familienrechtsfachanwalt herausgegeben wird, wird von einem deutlich größer gewordenen Team von mittlerweile 34 namhaften Autorinnen und Autoren bearbeitet – die Mehrheit der Bearbeiter – 22 an der Zahl – sind zwar Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, aber die anwaltliche Fachexpertise wird ergänzt durch diejenige von Richtern aller Instanzen einschließlich der Bundesgerichtsbarkeit, Notaren und jeweils einem Sachverständigen bzw. Finanzwirt.
Anders als der Reihentitel dies vermuten ließe, handelt es sich bei dem Werk nicht – jedenfalls nicht nur – um ein Hilfsmittel oder eine Anleitung für das Verfassen von Anwaltsschriftsätzen, sondern um eine veritable Gesamtdarstellung des Familienrechts, bei der ein besonderer Akzent auf die Erläuterung der anwaltlichen Sicht der Dinge gelegt wird. Familienrechtliche Grundlagenthemen wie das Unterhaltsrecht – mit 750 Seiten ein klarer Schwerpunkt des Werkes –, Sorge und Umgang, Vermögensrecht, Wohnung/Haushalt und Gewaltschutz werden genauso sorgfältig erörtert wie u.a. Eheverträge, Abstammungsrecht, Internationales Familienrecht oder eine Darstellung der familienrechtlichen Querbezüge zum Steuer-, Versicherungs- und Erbrecht (§ 26). Mit der von Mathias Grandel besorgten Bearbeitung des Querschnittsthemas zur Vermeidung einer Überzahlung von Unterhalt (§ 13) erfährt der Kanon der behandelten Fragestellungen in der Neuauflage eine interessante Bereicherung. Erstaunlicherweise nicht behandelt wird dagegen ein anwaltliches "Brot-und-Butter-Thema"; nämlich die Ehescheidung als solche. Der beindruckende Themenkreis wird ergänzt durch einen umfangreichen verfahrensrechtlichen Teil, einen Abschnitt zu den Gerichtskosten und der Anwaltshonorierung, ein interessantes, speziell auf die Anwaltshaftung im Familienrecht fokussiertes Kapitel (§ 3) und drei sehr lesenswerte Abschnitte zu spezifisch anwaltlichen Themenkreisen; nämlich dem Verhältnis Familienrechtsanwalt/Mandant, zu bestimmten berufsrechtlichen Fragen und schließlich einer sehr wichtigen, gehaltvollen Aufarbeitung des Verhältnisses zwischen Anwaltschaft und Familienrichtern (§§ 1, 2 und 4).
Die äußere Form der Darstellung ist gut gelungen und trägt dazu bei, dass man das Werk gerne zur Hand nimmt: Die Stoffaufbereitung erfolgt, der anwaltlichen Arbeitsweise entsprechend, konzentriert und kompromisslos praxisorientiert. Auch komplexe Fragestellungen werden stets fall- und problembezogen präsentiert, ohne dass die notwendige Vertiefung durch Rechtsprechungsnachweise und ausgewählte Literaturbelegstellen darunter leiden würde. Damit der Lesefluss nicht leidet, sind die Nachweise in einem Fußnotenapparat am Seitenende untergebracht. Beleg für die hohe Qualität der Darstellung ist, dass die Literaturhinweise sich ganz überwiegend nicht nur auf einige wenige, große Standardwerke beziehen, sondern dass auch ganz gezielt aus der reichhaltigen Aufsatzliteratur zitiert wird. Positiv zu vermerken sind weiter die jedem Kapitel beigegebenen, teilweise sehr umfangreichen, selbst ausgewählte ausländische Titel umfassenden (§ 10) Literaturübersichten. Praxisnah ergänzt wird das Ganze um zahlreiche, in den Text eingearbeitete Formulierungshilfen, Checklisten und Muster, die die Darstellung leichter fassbar machen und es der Nutzerin/dem Nutzer erlauben, den erörterten Stoff rasch und effizient in das eigene Arbeitsprodukt umzusetzen.
Zu den "Highlights" des Werkes in inhaltlicher Hinsicht gehört mit Sicherheit der ausgesprochen engagiert geschriebene, vom Werkherausgeber verfasste Abriss zum Anforderungsprofil eines guten Familienrechts-(Fach-)Anwalts und zum Verhältnis zwischen (Familienrechts-)Anwalt- und (Familien-)Richterschaft (§ 4): Klaus Schnitzler legt dort zum einen dar, über welche Qualitäten der Familienrechtsanwalt verfügen muss und welchen spezifischen Berufspflichten er unterliegt. Wünschenswert wäre, wenn seine diesbezüglichen Ausführungen stärker mit denjenigen an anderen Stellen des Bandes verknüpft werden könnten; etwa § 4 Rn 30 mit § 2 Rn 98 ff. (Umgehungsverbot) oder § 4 Rn 4 ff. mit § 2 Rn 2 ff. (Spezialisierung; Fachanwaltschaft). Kleinere thematische Überschneidungen finden sich freilich auch an anderen Stellen des Bandes; etwa § 3 Rn 85 und § 1 Rn 4 (Interessenkollision): Hier sollte da...