Anatol Dutta/Hartmut Guhling/Frank Klinkhammer (Hrsg.)Bielefeld, Gieseking 2022, 590 Seiten, 149 EuroISBN 978-3-7694-1279-6
Die Festschrift hat einen zutreffenden Titel: Die zahlreichen Beiträge von allen Autorinnen und Autoren – immerhin 60 – dieses beeindruckenden Buches zeigen auf knapp 600 Seiten, wie spannend, vielfältig und immer wieder begeisternd das Familienrecht in seiner gesamten Spannbreite sein kann. Es zeigt aber auch, wie umfassend der langjährige Vorsitzende des XII. Zivilsenats des BGH sich mit dieser besonderen Materie seit seinen richterlichen Anfängen als Amtsrichter, Richter am OLG Celle und als Mitglied des Familiensenats des BGH seit Dezember 2003 mit großem Engagement beschäftigt.
Für die Anwaltschaft ist er als Referent in zahlreichen Tagungen bei der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht (DAV), aber auch des Deutschen Anwaltsinstituts (DAI) aufgetreten und hat seine außerordentliche Begabung als Redner unter Beweis gestellt. Hierbei sind ihm auch seine pädagogischen Fähigkeiten zugutegekommen, komplizierte Sachverhalte nicht in Schachtelsätzen zu verstecken, sondern detailliert zu erklären und dies in freier Rede.
Bekannt geworden ist er durch zahlreiche Aufsätze in den Fachzeitschriften, so auch in der FF.
Es ist deshalb auch keine Überraschung, wenn seine Vorgängerin im Amt, Dr. Meo-Micaela Hahne, einen wichtigen Aufsatz zu § 1577 BGB – ein vernachlässigtes Stiefkind – (zur Frage des Vermögenseinsatzes des Unterhaltsberechtigten beim nachehelichen Unterhalt) beigesteuert hat. Dieser Aufsatz von Frau Dr. Hahne ist inzwischen in der FF nachzulesen (FF 2023, 185 ff.).
Der Beitrag des kürzlich verstorbenen Mitglieds des Senats Roger Schilling, (Das Bundesverfassungsgericht und das Geschlecht – oder – Zum Spannungsverhältnis zwischen Deutschem Bundestag und Bundesverfassungsgericht) wird in diesem Jahr mit freundlicher Zustimmung des Gieseking Verlages und der Herausgeber in der Zeitschrift Forum Familienrecht (FF) abgedruckt.
Aber auch andere Beiträge aus diesem umfangreichen Werk sollten einer Veröffentlichung in einer Zeitschrift zugeführt werden, insbesondere die aktuellen Beiträge z.B. von Nicole Siebert (zum Abzug von Tilgungsleistungen im Unterhaltsrecht) oder die beiden Beiträge von Christian Seiler und Prof. Dr. Isabell Götz zu familienrechtlichen Problemen bei Influencern.
Ein besonderes, rechtspolitisch brisantes Thema behandelt Peter Gottwald (Effektiverer Rechtschutz in Familiensachen durch Einführung einer Nichtzulassungsbeschwerde).
Seit Jahren fordert die Anwaltschaft (sowohl der DAV als auch die Bundesrechtsanwaltskammer) eine Änderung des Zugangs zum BGH für Familiensachen. Es leuchtet auch nicht ein, dass nach § 70 Abs. 3 FamFG in Betreuungs- und Unterbringungssachen eine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde möglich ist, jedoch in Kindschaftssachen und Unterhaltssachen nicht.
Prof. Dr. Alexander Schwonberg hat sich inzwischen in einem interessanten Aufsatz in der FF (FF 2023, 224 ff.) für eine nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde ausgesprochen.
Das Thema ist hochaktuell, da auch die Regierungskoalition den Reformbedarf in diesem Bereich sieht.
Den beachtenswerten Rezensionen von Rechtsanwalt Prof. Winfried Born (NZFam 2023, 207) und Richter am KG Dr. Martin Menne (FamRZ 2023, 290) kann uneingeschränkt zugestimmt werden.
Diese Festschrift ist eine Fundgrube für jeden Familienrechtler, ein Gewinn für jeden familienrechtlich interessierten Leser.
Autor: Klaus Schnitzler
Klaus Schnitzler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Euskirchen
FF, S. 335 - 336