Der Zusatzbedarf beim Ausbildungsunterhalt bleibt in vieler Hinsicht aktuell. Alle gegenwärtigen Gesellschaften Europas befinden sich in einer Übergangsphase von der Industriegesellschaft zu einer Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft.[68] Qualifizierte weiterführende Ausbildung ist unerlässlich. Damit korrespondiert, dass nach einer noch unveröffentlichten Studie des Bildungsökonomen Dieter Dohmen im Auftrag des Bundesbildungsministeriums immer mehr auch gute Schüler Nachhilfe nutzen, um den Notenschnitt für die Bewerbung um eine Lehrstelle oder einen Studienplatz zu verbessern.[69] Ob eine sachliche Berechtigung für Nachhilfeunterricht in diesem Fall dauerhaft verneint werden kann, erscheint zumindest fraglich. Auch differiert das Angebot an staatlichen Ganztagsschulen regional sehr stark, so dass oftmals nur der Rückgriff auf eine Privatschule bleibt, will der eigenverantwortlich handelnde geschiedene Ehegatte seinen Bedarf durch eine Vollzeittätigkeit selbst erwirtschaften. Zwar wird es auch künftig keinen Anspruch auf luxuriöse Ausbildung geben, der Zusatzbedarf beim Ausbildungsunterhalt wird die Rechtsprechung aber in jedem Fall weiter beschäftigen.

[68] Siebter Familienbericht, Familie zwischen Flexibilität und Verlässlichkeit, hrsg. vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, August 2005, S. 2.
[69] Vgl. Süddeutsche Zeitung vom 5.5.2008, S. 6, "Zweifelhafte Anbieter am Nachhilfemarkt".

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