Für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen mit mindestens drei Terminen, in welchen Zeugen oder Sachverständige vernommen werden, wird eine zusätzliche Gebühr von 0,3 eingeführt (Nr. 1010 VV RVG). Das wird im familienrechtlichen Alltag nicht häufig vorkommen, kann aber in güterrechtlichen Verfahren oder in umfangreichen Unterhaltsverfahren unter Umständen schon einmal gegeben sein.

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