Dass diese Regeln zumindest in Frage gestellt werden müssen, wurde im Vortrag von Dr. Marko Oldenburger deutlich. Der Fachanwalt für Medizinrecht und für Familienrecht, Mitglied im DAV-Ausschuss Familienrecht, kennt sich bestens aus in Fragen des "Kinderwunschrechts", wie Eva Becker sein Spezialgebiet bezeichnete. Mit den rigiden Verboten im Embryonenschutzgesetz habe der Gesetzgeber Risiken und Missbräuchen entgegenwirken wollen, die aber so nicht eingetreten seien, erläuterte der Anwalt. Er schilderte die verschiedenen Problemlagen, die entstehen können, wenn beim unerfüllten Kinderwunsch medizinisch nachgeholfen wird. Es sind ja nicht nur Frau und Mann, sondern auch homosexuelle Paare oder auch Single-Frauen, die sich Hilfe wünschen, um das ersehnte Kind zu bekommen. Oldenburger führte für den rechtspolitischen Handlungsbedarf zahlreiche Beispiel an: so sollte die Eizellenspende analog der Samenspende nebst Spenderinnenregister legalisiert werden; Frauen und Frauenpaare sollten einen Rechtsanspruch auf künstliche Befruchtung haben und eine altruistische Form von Leihmutterschaft nach englischem Vorbild sollte eingeführt werden. Bei der Reform sollten getrennte gesetzliche Neuregelungen für Wissenschaft u. Forschung auf der einen Seite (z.B. Reproduktionsmedizingesetz) und für ärztliche Behandlungen bei Kinderwunsch auf der anderen Seite (z.B. Fortpflanzungsmedizingesetz, Bioethikgesetz) entstehen.

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