Allgemeine Wirkungen der Ehe
BGH, Urt. v. 8.6.2021 – VI ZR 924/20
Ein erwerbstätiger verheirateter Geschädigter, der mit seinem Ehegatten zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wird, kann von dem Schädiger, der ihm neben dem entgangenen Nettoverdienst die darauf anfallenden Steuern zu ersetzen hat, den Einkommensteuerbetrag ersetzt verlangen, der sich auf der Grundlage der Zusammenveranlagung ergibt (teilweise Aufgabe Senatsurt. v. 28.4.1970 – VI ZR 193/68, FamRZ 1970, 380 = VersR 1970, 640).
Trennungsunterhalt
OLG Celle, Beschl. v. 19.2.2021 – 12 UF 218/20
1. Die Erwerbsobliegenheit einer Mutter, die zwei schulpflichtige Kinder betreut und aufgrund des coronabedingten Wegfalls des Präsenzunterrichts die Kinder während des häuslichen Fernunterrichts im Rahmen des sog. Homeschoolings unterstützt, kann auf eine Halbzeittätigkeit beschränkt sein.
2. Der Erwerbstätigenbonus ist entsprechend den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Celle zur Wahrung von Rechtseinheitlichkeit mit 10 % zu bemessen.
(red. LS)
Unterhalt nach § 1615l BGB
OLG Koblenz, Beschl. v. 16.11.2020 – 7 UF 228/20
Der Unterhaltsbedarf der nicht mit dem Vater des Kindes verheirateten Mutter nach § 1615l BGB bestimmt sich allein nach deren früherem Erwerbseinkommen. Zu ersetzen sind nur die durch die Geburt und Erziehung des Kindes bedingten Einkommenseinbußen. Dementsprechend mindern Kapitaleinkünfte, über die die Mutter bereits vor der Geburt des Kindes verfügte, deren Unterhaltsbedarf nicht.
OLG Köln, Beschl. v. 1.3.2021 – 25 UF 147/20
1. Die Mutter eines fünfjährigen Kindes, das 45 Stunden pro Woche in einer Kindertagesstätte betreut wird, genügt ihrer Erwerbsobliegenheit mit einer ¾-Stelle, wenn ihr wegen der erforderlichen Fahrzeiten zum Arbeitsplatz während der Fremdbetreuung des Kindes die Wahrnehmung einer Vollzeittätigkeit nicht möglich ist. Bei der Billigkeitsabwägung ist zu berücksichtigen, dass der Unterhaltspflichtige die ihm zustehende Umgangsbefugnis nicht wahrnimmt und die allein betreuende Mutter hierdurch nicht entlastet.
2. Soweit durch die aufgrund der Corona-Pandemie beschränkten Betreuungszeiten der Kindertagesstätte vorübergehende Mehrbelastungen auftreten, können diese durch die Inanspruchnahme der Kinderkrankentage sowie Arbeit im Home-Office ausgeglichen werden und wirken sich daher auf die Erwerbsobliegenheit der Mutter nicht aus.
(red. LS)
Versorgungsausgleich
OLG Karlsruhe, Beschl. v. 23.2.2021 – 20 UF 103/20
Bei der externen Teilung eines Anrechts aus einer betrieblichen Altersversorgung liegt eine unangemessene und daher verfassungswidrige Verringerung der Versorgungsleistungen der ausgleichsberechtigten Person nicht vor, wenn diese bereits in der gesetzlichen Rentenversicherung ein höheres Versorgungsvolumen erwerben könnte als bei der auszugleichenden Quellversorgung. Dies gilt auch dann, wenn die ausgleichsberechtigte Person als Zielversorgung eine fondsgebundene Versorgung wählt, die eine bessere Wertentwicklung als die Quellversorgung zumindest ermöglicht.
Sorge- und Umgangsrecht
BVerfG, Beschl. v. 16.6.2021 – 1 BvR 709/21
1. Eine erhebliche Einschränkung des Umgangsrechts der Mutter ist verfassungsrechtlich zulässig, wenn sie bei auf den Einzelfall bezogener Betrachtung erforderlich ist, um eine Gefährdung der körperlichen oder seelischen Entwicklung des Kindes abzuwenden.
2. Die der Mutter erteilte Auflage, jeglichen Umgang mit ihren Töchtern in Abwesenheit ihres wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilten Ehemannes stattfinden zu lassen, verletzt das Elternrecht der Mutter nicht, wenn pädophile Neigungen des Ehemanns zwar nicht feststehen, dieser aber grenzüberschreitende Verhaltensweisen gegenüber Minderjährigen selbst eingeräumt hat und die Mutter und er in Kenntnis der Vorwürfe gegen diesen selbst Situationen herbeigeführt haben, die mit ernsthaften Gefährdungen für das Wohl der beiden Töchter verbunden sein können.
3. Dass die Auflage auf § 1684 Abs. 3 S. 1, § 1687 Abs. 2 BGB, § 1697a BGB und nicht auf § 1684 Abs. 4 S. 2 BGB gestützt worden ist, ist bei diesem Sachverhalt verfassungsrechtlich unerheblich.
(red. LS)
OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 24.8.2021 – 6 UF 120/21
Auch bei vorhandener Einwilligungsfähigkeit in eine Corona-Schutzimpfung bei einem fast 16-jährigen Kind bedarf es eines Co-Konsenses mit den sorgeberechtigten Eltern. Können diese sich in dieser Frage nicht einigen, ist die Entscheidung über die Durchführung der Corona-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff bei einer vorhandenen Empfehlung der Impfung durch die STIKO und bei einem die Impfung befürwortenden Kindeswillen auf denjenigen Elternteil zu übertragen, der die Impfung befürwortet.
OLG Nürnberg, Beschl. v. 4.8.2021 – 11 UF 655/20
Zum vom betreuenden Vater und der im Leben des Kindes präsenten (Leih-)Mutter abgelehnten Umgangsrecht der Wunschmutter, bei der es aufgrund der Trennung der (Wunsch-)Eltern ca. 7-8 Monate nach der Geburt des Kindes nicht zur Adoption des Kindes kam.
OLG Nürnberg, Beschl. v. 3.8.2021 – 7 WF 657/21
Gegen eine Verfügung des Amtsgerichts, in der dieses die Anregung eines Vaters ablehnt, aufgrund der Einführung der Maskenpflicht und des Abstandsgeb...