Von Bedeutung und Einfluss können hier sein:
▪ | der Vortrag des Anwalts |
▪ | die Darlegungs- und Beweislast |
▪ | die Vorstellungswelt des Familienrichters, der Beteiligten und/oder der Anwälte |
▪ | die Verfahrensart (Anordnungs- und/oder Hauptsacheverfahren) |
▪ | die unterschiedlichen Strukturen im Trennungs-, Geschiedenen- und Kindesunterhalt |
▪ | die (mangelnden?) Erfahrungen der Familienrichter und Anwälte mit Auseinandersetzungen über hohe Unterhaltsbeträge |
▪ | die Berechnungsmethoden |
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