Die Zurückweisung des Antrags eines Elternteils auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Regelung des Umgangs mit seinem Kind durch das Familiengericht ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn nur ein begleiteter Umgang in Betracht kommt, jedoch kein zur Mitwirkung bereiter Dritter vorhanden ist.

(Leitsatz der Redaktion)

BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 29.7.2015 – 1 BvR 1468/15 (AG Bremen)

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