KG, Beschl. v. 13.4.2017 – 16 UF 8/17, FamRZ 2017, 1409

Bei hoher elterlicher Konfliktbelastung entspricht das paritätische Wechselmodell in der Regel nicht dem Kindeswohl.

OLG Köln, Beschl. v. 8.12.2016 – 25 UF 109/16, FamRZ 2017, 1514 m. Anm. Menne

Ein begleiteter Umgang des Kindes mit seinem Vater in Polen kann gemäß § 1684 Abs. 3 BGB angeordnet werden, nachdem eine Entscheidung des deutschen Gerichts zum Umgang gemäß Art. 40 Abs. 1 lit. a, 41 EuEheVO in Polen vollstreckbar ist und über eine polnische Verbindungsrichterin geklärt worden ist, dass eine Umgangsbegleitung vor Ort am Wohnsitz der Kindesmutter durchgeführt werden kann (red. LS).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge