Zur Zulässigkeit von Anordnungen gemäß §§ 1666, 1666a BGB wegen Kindeswohlgefährdung durch die Verwendung von Smartphones und Internetzugängen durch Minderjährige.
OLG Frankfurt, Beschl. v. 15.6.2018 – 2 UF 41/18 (AG Bad Hersfeld)
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