Der gesetzliche Güterstand wurde zum 1.7.1958 eingeführt. Nach der Reform durch das erste Eherechtsgesetz im Juli 1976 erfolgte eine weitere Überarbeitung zum 1.9.2009. Der Aufsatz gibt einen Überblick zu der gesetzlichen Entwicklung. Kritisch setzt er sich mit vereinzelten Entscheidungen des BGH sowie mit der letzten Güterrechtsreform auseinander und unterbreitet insoweit Diskussions- und Verbesserungsvorschläge.

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