Viefhues (Hrsg.)8. Auflage 2017, 3.935 Seiten, 189 EUR, juris
Band 4 – Familienrecht – ist Teil einer umfangreichen Kommentierung des BGB. Der Praxiskommentar ist jetzt in 8. Auflage erschienen. Die 1. Auflage stammt von 2003. Gesamtherausgeber sind die Professoren Herberger, Martinek, Rüßmann und Weth sowie neuerdings Markus Würdinger aus Saarbrücken. Für den Band Familienrecht steht seit Jahren der erfahrene und inzwischen pensionierte Familienrichter Dr. Wolfram Viefhues aus Oberhausen als Herausgeber in der Verantwortung. Er war jahrelang als Aufsicht führender Richter am Amtsgericht Oberhausen tätig und ist vielen Anwältinnen und Anwälten aus Fortbildungsveranstaltungen bestens bekannt.
Das Autorenteam besteht aus 40 Personen. Viefhues hat eine ausgewogene Mischung von 17 Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen und 17 Richtern/Richterinnen sowie einigen Professoren und zwei Notaren zusammengestellt. Von den Rechtsanwälten sind u.a. vor allem zu erwähnen Monika Clausius aus Saarbrücken, Dr. Mathias Grandel aus Augsburg, Jochen Schausten aus Krefeld, von den Richtern die weiteren Aufsicht führenden Richter Dr. Stephan Poncelet (AG Düsseldorf), Richter Christian Breuers (AG Langenfeld) sowie die Familienrichterin Dr. Binke Hamdan (AG Königswinter).
Zum einen bekommt man ein Buch geliefert, das üblicherweise in Printform abgedruckt wird (knapp 4.000 Seiten), mit Versorgungsausgleichsgesetz, Gewaltschutzgesetz und ähnlichen verwandten kostenrechtlichen Hinweisen in Familiensachen. Also ein umfangreiches Werk.
Daneben hat man allerdings den Vorteil, dass der Kommentar laufend aktualisiert wird. Bei so einem umfangreichen Kommentar kann man nur Stichproben vornehmen. Bei den von Viefhues bearbeiteten Teilen habe ich dies auch überprüft und festgestellt, dass laufend selbst Entscheidungen aus 2016 in den Text eingearbeitet sind, so dass man eine extrem aktuelle Ausgabe zur Verfügung hat. Insofern muss man sich mit dem Freischaltcode und dem persönlichen Benutzernamen Onlinezugang zu der Vorschrift verschaffen, bei Viefhues zum Bespiel zu § 1361 BGB. Man wird dort aktuelle Aufsätze und Rechtsprechung aller Gerichte finden.
Dies gilt in gleicher Weise auch nach wie vor für den in der Praxis wichtigen § 1578b BGB, der von Monika Clausius bearbeitet wird. Hier findet man alle Aspekte, die sich auf diese schwierige, im Rahmen der Unterhaltsrechtsreform eingeführte Begrenzungsvorschrift beziehen.
Erfreulich ist zweifellos, dass natürlich auch die FF teilweise mit aktuellen Entscheidungen und Aufsätzen zitiert ist.
Bedauerlicherweise lässt sich dies allerdings bei der Kommentierung von Hollinger zu § 1579 BGB nicht feststellen. Teilweise wird auch Literatur zitiert, die nicht mehr aktuell ist (so Schwab in der 6. Auflage 2010, Rn 17, hier gibt es bereits die 7. Auflage, 2013).
Herausragend ist die Kommentierung von Breuers zum Versorgungsausgleichsgesetz. Auch die Härtefallklausel des § 27 VersAusglG ist breit und ausführlich auf 16 Seiten dargestellt. Genauer kann man das in einem derartigen Kommentar nicht machen.
Prof. Heiderhoff (Münster) hat die Adoptionsvorschriften ausführlich und umfassend erörtert (§ 1741 bis § 1772 BGB).
Zusammenfassend lässt sich feststellen: Es handelt sich um einen hervorragenden Kommentar, der uneingeschränkt zum Kauf empfohlen werden kann, vor allem für den Praktiker. Die positive Beurteilung in der FuR 2016, 41 (Heft 1) von Herrn Kollegen Jörg Kleinwegener ist uneingeschränkt zu bestätigen.
Autor: Klaus Schnitzler
Klaus Schnitzler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Euskirchen
FF 1/2017, S. 43 - 44