BGH, Beschl. v. 27.9.2017 – XII ZB 420/16, NJW 2017, 3663

Der Verfahrensbeistand erhält nach Zurückverweisung der Sache durch das Beschwerdegericht für das Verfahren vor dem Ausgangsgericht keine erneute pauschale Vergütung.

OLG Stuttgart, Beschl. v. 12.5.2017 – 8 WF 106/17, FamRZ 2017, 1960

In zweitinstanzlichen Familienstreitsachen fällt die Terminsgebühr gem. Anm. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 RVG-VV auch dann an, wenn durch Anerkenntnisbeschluss ohne mündliche Verhandlung entschieden wurde.

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