Hans Joachim Dose/Bettina Kraft (Hrsg.)Erich Schmidt Verlag, 4. völlig neu bearbeitete Aufl. 2018, 197 SeitenISBN 978-3-503-17784-436 EUR

Die Beschäftigung mit dem Einstweiligen Rechtsschutz in Familiensachen bereitet dem/der in diesem Bereich tätigen erfahrenen Anwalt bzw. Anwältin nur begrenzt Vergnügen.

Dies hängt schon damit zusammen, dass meistens wenig Zeit besteht, um sich intensiv mit der Sache zu beschäftigen, was aber notwendig ist, um erfolgreich eine Einstweilige Anordnung bei Gericht durchzubringen.

Das Buch behandelt alle Aspekte der Familiensachen, insbesondere den Einstweiligen Rechtsschutz im Unterhaltsrecht, in Kindschaftssachen und in Vermögensauseinandersetzungen. Ein eigenes Kapitel ist der Einstweiligen Anordnung in Beschwerdeverfahren gewidmet.

Die Einstweilige Anordnung ist im Zuge der umfassenden Neufassung des FamFG 2009 grundlegend neugestaltet worden.

Das in 4. Auflage 2018 erschienene überschaubare Werk von knapp 200 Seiten setzt eine Tradition von Hans Joachim Dose fort, die mit der 1. Auflage 2000 begonnen hat.

Hans Joachim Dose, Vorsitzender Richter am BGH, XII Zivilsenat, der auch für Familiensachen zuständig ist, war bisher für das Buch allein verantwortlich.

Seit dieser 4. Auflage ist Dr. Bettina Kraft, Richterin am OLG Celle, an diesem Werk beteiligt. Sie ist auch nach ihrer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin beim XII. Zivilsenat dem Familienrecht treu geblieben und in einem Familiensenat tätig.

Das Buch ist klar gegliedert und bietet einen Überblick über sämtliche, maßgeblichen Probleme, die beim Einstweiligen Rechtsschutz immer wieder für Schwierigkeiten sorgen.

Weil es sich bei einer Einstweiligen Anordnung um ein summarisches Eilverfahren handelt, genügt im Regelfall die Glaubhaftmachung der vorgetragenen Tatsachen. Die Glaubhaftmachung muss sich auf die notwendigen, materiellen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen erstrecken.

Zwar kann sich die Partei die Beweismittel aussuchen, allerdings ist im Regelfall außer Urkunden, die zur Glaubhaftmachung in Kopie vorgelegt werden können, eine Eidesstattliche Versicherung das gegebene Mittel.

Ich hätte mir jedoch gewünscht, dass gerade bei der Glaubhaftmachung durch Eidesstattliche Versicherung eine weitverbreitete Unsitte klarer erwähnt worden wäre: Es reicht nämlich nicht aus, wenn Beteiligte, wie häufig üblich, ausschließlich auf einen von dem Anwalt verfassten Schriftsatz Bezug nehmen und die Richtigkeit des Inhalts dann pauschal bestätigen (vgl. MüKo-FamFG, zu § 31 Rn 8 Ulrizi und Thomas/Putzo/Seiler, 41. Aufl. 2020 zu § 294 ZPO Rn 2/3). § 294 ZPO ist identisch mit § 31 FamFG.

Erfreulich klar sind die Ausführungen zur Rückführung eines Verfahrenskostenvorschusses.

Das Buch beinhaltet eine Fülle von Einzelinformationen, so dass man mit Auffinden eines bestimmten Problems weiterführende Informationen erhält, die für die Bearbeitung einer Einstweiligen Anordnung, in welchem Bereich auch immer, Profundes bieten.

Hervorragend ist auch die Zusammenstellung in Checklisten, die am Schluss (Kapitel 12) dem gestressten Anwalt die Möglichkeit eröffnet, gezielt und zeitsparend schwierige Fragen beantwortet zu erhalten.

Fazit:

Das Buch gehört unbedingt in die Bibliothek des Anwalts, der im Familienrecht tätig ist.

Autor: Klaus Schnitzler

Klaus Schnitzler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Euskirchen

FF 12/2020, S. 511 - 512

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