Nach Abschluss der Begutachtung wenden sich enttäuschte Eltern nicht selten an die Presse und Medien. Sie liefern dann mit ihrer subjektiven Geschichte Stoff zu einseitigen Berichten, bis hin zu weithin erfundenen und konstruierten Fernsehberichten. Sachverständige werden als Abzocker oder Familienzerstörer, sogar im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, dargestellt.[32] Aufgrund der notwendigen Presse- und Meinungsfreiheit hat der Sachverständige nahezu keinerlei Möglichkeiten, bei den Medien eine Berichtigung oder gar Gegendarstellung zu erreichen.

Fast immer wird in diesen Beiträgen dem Sachverständige zur Last gelegt, dass er nicht bereit gewesen ist, sich vor der Kamera oder überhaupt mit den Journalisten über die Begutachtung zu rechtfertigen, ohne darauf hinzuweisen, dass dem Sachverständigen dies aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Schweigepflicht nicht möglich ist.[33] Bereits die Tatsache der Begutachtung unterliegt der Schweigepflicht.

Während von den Journalisten dieser Hinweis an die Medien beim Richter und Jugendamt hingenommen wird, wird der Sachverständige bzgl. dieses Verhaltens oftmals als feige, und unprofessionell interpretiert.

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