Überraschend ist der Ausspruch des Bundesverfassungsgerichts, der Gesetzgeber könnte auf einen personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag generell verzichten[41] und damit das Geschlecht im Rechtssinn abschaffen. Denn mit der Einführung des § 45b PStG[42] mit Wirkung vom 22.12.2018 haben bis zum 31.12.2020 gerade einmal 394 Personen[43] eine Erklärung abgegeben, nach der die Eintragung "divers" lauten oder der Geschlechtseintrag gestrichen werden soll. Das sind bezogen auf die Gesamtbevölkerung in Deutschland 0,0004741276 %.[44]

Mit der Eintragung "divers" hilft man den Wenigen, die sich anders als die Mehrheit definieren wollen, aber auch nicht wirklich weiter. Nach Ansicht des sozialen Netzwerks Facebook gibt es 60 Geschlechtsdefinitionen.[45] Wollte man dem mit jeweiligen Einzelfallgesetzen gerecht werden, würde das sicherlich – bei dazugehörigem Unterbau im Familienrecht – den Rahmen sprengen. Gibt es denn nicht Grundfesten in der Verfassung, die die Beibehaltung des Geschlechts möglicherweise fordern? Wäre es nicht verfassungswidrig, wenn man der Frau oder dem Mann ihr oder sein Geschlecht nähme? Im Anschluss an einen anlässlich diesen Falls gehaltenen Vortrag meinte eine Kollegin: "Ich bin gerne Frau". Was soll man dem hinzufügen? Folgte man immer dem "Zeitgeist", nähme man der Gesellschaft Werte und Normen, die für eine funktionierende Gesellschaft – gerade in heutiger Zeit – von immenser Bedeutung sind.

[42] Eingef. durch Art. 1 Nr. 3 G v. 18.12.2018 I 2635 m.W.v. 22.12.2018.
[43] BT-Drucks 19/29911 S. 2.
[45] Wie viele Geschlechter gibt es? Die Liste gibt es bei Facebook (faz.net) – Stand 9.1.2022.

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